Am 12. November 1918 wurde im Zuge der Gründung der Republik in Österreich das allgemeine und gleiche Wahlrecht beschlossen. Damit galt das Wahlrecht erstmals für alle, unabhängig von Geschlecht, wirtschaftlicher Leistung und gesellschaftlicher Stellung.
Status quo zum Ende des 19. Jahrhunderts
Denn in der Spätphase der Habsburgermonarchie bestimmte das Vermögen beziehungsweise die Steuerleistung einer Person, ob diese wahlberechtigt war. Auch eine besondere Stellung innerhalb der Gesellschaft konnte einem das Wahlrecht gewähren. So konnte eine geringe Anzahl von Frauen zu der Zeit bereits das Wahlrecht ausüben.
Frauen, die über Besitz verfügten oder einem Verdienst oder Gewerbe nachgingen, war es seit 1848 auf Gemeindeebene und ab 1861 auch im Landtag möglich, zu wählen. Dies galt zwar für viele, jedoch nicht für alle Regionen des Reichs.
Das Recht, das wichtigste politische Organ, den Reichsrat, zu wählen, hatten allerdings nur sehr wenige Großgrundbesitzerinnen.
Die Bildung der österreichischen Frauenwahlrechtsbewegungen
Trotz einer eher ambivalenten Haltung zum Stimmrecht, auch innerhalb der Frauenbewegungen der Zeit, entwickelten sich Ende des 19. Jahrhunderts Frauenwahlrechtsbewegungen in Österreich. Aktiv waren hier unter anderem sozialdemokratische und bürgerliche Aktivistinnen.

Adelheid Popp, 1892: Sozialistische Politikerin und Begründerin der proletarischen Frauenbewegung in Österreich; Bildarchiv der Österreichischen Nationalbibliothek, Wikimedia Commons (gemeinfrei) 
Marianne Hainisch, 1872:
bedeutende Aktivistin der bürgerlich-liberalen Frauenbewegung in Österreich und Gründerin des Bund Österreichischer Frauenvereine; Österreichisches Volkshochschularchiv, Wikimedia Commons (gemeinfrei)
Spätestens als steuerzahlenden Frauen zwischen 1884 und 1904 in mehreren Bundesländern das Wahlrecht für Gemeinde- und Landtagswahlen entzogen wurde, begannen Frauen in Niederösterreich, sich zu organisieren, um sich für ihr Stimmrecht einzusetzen.
Es gründeten sich Vereinigungen wie das Comité in Angelegenheiten des Frauenstimmrechts und das Frauenstimmrechtskomitee. Letzteres wurde von der bürgerlich-liberalen Frauenbewegung 1905 innerhalb des Bundes Österreichischer Frauenvereine gegründet. Explizit politische Vereine durften die Frauen aufgrund des Vereinsgesetzes von 1867 nicht etablieren, was sie organisatorisch stark einschränkte.
Auch über Zeitschriften oder andere Publikationen, Versammlungen sowie Demonstrationen versuchte man, auf das Thema des Frauenwahlrechts aufmerksam zu machen.
Ziele
Vor 1880 war die politische Partizipation für alle Frauen nicht als zentrales Anliegen der Frauenbewegungen sichtbar.
Nur sehr wenige Frauengruppierungen hatten von Beginn an das Frauenwahlrecht ohne jegliche Einschränkungen im Blick. Diese Idee gewann erst mit der Zeit an Zustimmung. Ebenso die Ansicht, dass nur das Wahlrecht die Stellung und die Möglichkeit der Teilhabe von Frauen verbessern würde, wurde anfangs nur von wenigen Aktivistinnen vertreten. Der Großteil der Frauen in der frühen Frauenbewegung setzte sich für den Ausbau der Möglichkeiten in der Bildung, Rechtsprechung oder auf dem Arbeitsmarkt ein. Erst wenn diese Ziele erreicht waren, sollte das Wahlrecht als nächster Schritt erfolgen.
Unterstützung von den Sozialdemokraten?
Wie auch im Deutschen Reich gehörten die Sozialdemokraten zu den wenigen Parteien, die Ende des 19. Jahrhunderts das Frauenwahlrecht in Erwägung zogen. Seit 1892 war das allgemeine und gleiche Wahlrecht unabhängig vom Geschlecht Teil des Parteiprogramms der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Österreichs. Zu ihren zentralen Themen gehörte die Forderung der Frauenwahlrechtsbewegung jedoch keinesfalls.
So wurden die Sozialdemokratinnen Anfang des 20. Jahrhunderts dazu aufgefordert, den Kampf um das Frauenwahlrecht der Einführung des allgemeinen Männerwahlrechts unterzuordnen. Dieses hatte für die Partei Priorität und sollte nicht durch die zusätzlichen Forderungen der sozialdemokratischen Frauenrechtlerinnen gefährdet werden.
Rückschritte und Protest
1907 wurde dann das allgemeine und gleiche Männerwahlrecht eingeführt. Zur Freude der Sozialdemokraten, aber zum Leidwesen der wenigen wahlberechtigten Frauen. Denn diesen wurde im Zuge dessen das Stimmrecht wieder entzogen. Auch den Großgrundbesitzerinnen, die zuvor an den Reichsratswahlen teilnehmen konnten.
Da es unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Gemeinden gab, konnten Frauen auf dieser Ebene allerdings in wenigen Teilen Österreichs weiterhin wählen.
Internationaler Frauentag

Für die sozialdemokratischen Frauen wurde daraufhin das Frauenwahlrecht wieder zum Fokus ihrer Bemühungen.
So folgten sie dem Aufruf von Clara Zetkin, einen internationalen Frauentag als Kampftag für das Frauenwahlrecht abzuhalten. Dieser fand erstmals am 19. März 1911 statt. Etwa 20.000 Frauen nahmen an der anlässlich dieses Frauentages in Wien organisierten Demonstration teil, die auf dem Rathausplatz endete.
Ebenfalls in Wien fand die internationale Frauenstimmrechtskonferenz im Juni 1913 statt.
Entwicklungen während des Ersten Weltkriegs
Mit dem Beginn des Ersten Weltkriegs änderte sich die Situation von Frauen in Wirtschaft und Gesellschaft. Da die Männer in den Kriegsdienst eingezogen wurden, übernahmen Frauen viele der zuvor männerdominierten Arbeiten. Zudem waren viele von ihnen als medizinisches Personal an der Front oder leisteten karitative Arbeit.
Ein Großteil der Frauenbewegungen unterstützte den Krieg, weshalb der Kampf für das Frauenwahlrecht zu dieser Zeit in den Hintergrund rückte. Erst als der Reichsrat im Mai 1917 nach einer Unterbrechung wieder einberufen wurde, setzten die Vereinigungen ihre politische Arbeit mit Anträgen, Petitionen und Protesten fort.
Das Wahlrecht für alle*
Als nach dem Ende des Ersten Weltkriegs die Habsburgermonarchie zusammenbrach, rief man die Republik Deutschösterreich (spätere Republik Österreich) aus und bildete eine provisorische Nationalversammlung. Diese beschloss am 12. November 1918 das aktive und passive Wahlrecht für alle volljährigen Staatsbürger*innen.
Wegbereiter des Frauenwahlrechts war also vor allem die politische Transformationszeit nach dem Ersten Weltkrieg. Aber auch die starke politische Stellung der Sozialdemokrat*innen spielte eine Rolle sowie die gesellschaftlichen Veränderungen, zu denen auch die veränderte Rolle von Frauen sowie das damit einhergegangene stärkere Selbstbewusstsein zählten.
Wirklich alle durften jedoch nicht wählen. Prostituierte, die bei der Einführung des Frauenwahlrechts explizit ausgeschlossen wurden, erhielten erst 1923 das Wahlrecht.
Die erste Wahl

Am 18. Dezember 1918 legte die Provisorische Nationalversammlung, basierend auf dem Beschluss vom 12. November, die Wahlordnung für die Konstituierende Nationalversammlung fest.
Somit war die erste Wahl, für die das allgemeine Wahlrecht unabhängig vom Geschlecht galt, die Wahl der Konstituierenden Nationalversammlung am 16. Februar 1919.
Die Wahlbeteiligung war sowohl bei Männern als auch bei Frauen sehr hoch.
Reihe: Frauenwahlrecht in Europa
Dies ist der erste Beitrag in einer kurzen Reihe zum Frauenwahlrecht in Europa. In den kommenden Wochen werden hier die Frauenwahlrechtsbewegung und die Einführung des Frauenwahlrechts in verschiedenen europäischen Ländern näher beleuchtet.
Literatur:
https://www.onb.ac.at/mehr/blogs/detail/heraus-das-frauenwahlrecht
https://www.parlament.gv.at/verstehen/demokratie-wahlen/frauen-im-parlament/wahlrecht/index.html
https://www.demokratiezentrum.org/wp-content/uploads/2021/07/Bader-Zaar_Einfuehrung-des-Frauenwahlrechts-in-Oesterreich.pdf


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