Heute vor 100 Jahren, am 30. November 1918, wurde das Frauenwahlrecht erstmals rechtlich verankert: „Wahlberechtigt sind alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben.“ Verordnung über die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung (Reichswahlgesetz) vom 30. November 1918, Paragraf 2 Und weiter in Paragraf 5: „Wählbar … mehr
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