Heute ist „International Transgender Day of Visibility“ (TDoV), auf deutsch internationaler Tag der Transsichtbarkeit. Er wird wird seit 2009 jedes Jahr am 31. März begangen. Er erinnert an die Diskriminierung und Gewalt, der trans Menschen nach wie vor ausgesetzt sind, aber auch an die Erfolge in der Auseinandersetzung über Gleichberechtigung. Ein solcher Erfolg ist das 2024 in Deutschland eingeführte Selbstbestimmungsgesetz, das ich hier erklären möchte.
“It’s a boy!”
steht auf der Karte, die eine Freundin von mir stolz mitten auf dem Tisch positioniert. Es ist Herbst 2025 – wir sitzen zu acht in einem Café in Berlin-Mitte und stoßen lauthals an. Die Karte ist nicht für ein Baby. Wir feiern stattdessen, dass unser Freund Percy heute auf dem Standesamt seinen Namen geändert hat. Auf seinem neuen Reisepass steht jetzt ein M: endlich ist er auch in den Augen des Staates ein Mann.
Percy ist transgender. Das heißt, er wurde in einem weiblichen Körper geboren, und fand erst später heraus, dass er sich als Mann deutlich wohler fühlt. Die Änderung seines Namens und seines Geschlechts war für ihn und viele andere trans Menschen aber erst nach der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes vorstellbar.
Anderthalb Jahre Selbstbestimmungsgesetz
Das Selbstbestimmungsgesetz gilt seit dem 1. November 2024. Es regelt die Namen- und Personenstandsänderung für trans Menschen. Der Personenstand ist das rechtliche Geschlecht, das eine Person hat – also ob auf dem Pass ein M oder ein F steht.
Deutschland ist bei weitem nicht das einzige Land, in dem ein solches Gesetz gilt. 22 weitere Staaten erlauben trans Menschen in ähnlicher Weise, ihren Namen und Geschlecht nur durch Selbstauskunft zu ändern. In Europa ist Deutschland mit Belgien, Dänemark, Finnland, Island, Irland, Luxemburg, Malta, Norwegen, Portugal, Spanien und der Schweiz in guter Gesellschaft. Selbstbestimmungsgesetze gelten in diesen Ländern teilweise schon länger als in Deutschland. Trotzdem hat die Einführung des Gesetzes 2024 für heftige Diskussionen gesorgt – und tut es noch.
Was das Selbstbestimmungsgesetz tut – und was nicht
Um den Effekt des Selbstbestimmungsgesetzes einordnen zu können, ist es wichtig zu wissen, dass sich die Transition – oder Geschlechtsangleichung – von trans Menschen in drei Bereiche aufteilen lässt:
Soziale Transition
Das betrifft das Privatleben, wie den Freundes- und Familienkreis. Zur sozialen Transition gehört zum Beispiel, andere Kleidung zu tragen oder Freunde und Familie zu bitten, einen mit einem neuen Namen anzusprechen. Weil die soziale Transition nicht an Diagnosen oder Gesetze gebunden ist, ist sie oft der erste Schritt, den trans Menschen in ihrer Geschlechtsangleichung machen.
Medizinische Transition
Nur durch die soziale Transition lässt sich das große Unwohlsein, das viele trans Menschen mit ihrem Körper fühlen, oft nicht ganz auflösen. Viele wünschen sich medizinische Maßnahmen, die ihren Körper ihrem Geschlecht angleichen. Das kann durch die Einnahme von Hormonen oder Operationen passieren. Hier gibt es inzwischen viele verschiedene Optionen – “die OP” gibt es nicht. In Deutschland ist für jeden dieser Schritte eine Beratung durch ärztliches und psychologisches Personal sowie die Ausstellung einer Diagnose notwendig. Die Entscheidung muss also wohlüberlegt sein. Gleichzeitig ermöglicht die Medizin vielen trans Menschen einen Weg aus dem ständigen und schmerzhaften Gefühl, dass ihr Körper “falsch” ist. Medizinische Behandlung ist also kein Muss, aber oft eine große Hilfe.
Die medizinische Transition ist aber kein Teil des Selbstbestimmungsgesetzes (SBB §1 Abs. 2). Sie funktioniert noch genauso wie vor der Einführung dieses Gesetzes. Dass durch das Selbstbestimmungsgesetz vorschnell oder unüberlegt medizinische Maßnahmen durchgeführt werden, ist also nicht möglich.
Rechtliche Transition
Das Selbstbestimmungsgesetz ändert nur die rechtliche Transition. Das betrifft den Namen und das Geschlecht, dass die Person vor dem Staat hat. Hierfür muss sich die betroffene Person beim zuständigen Standesamt melden und erklären, dass sie den Namen und Personenstand ändern möchte. Bei Minderjährigen müssen teilweise die Erziehungsberechtigten zustimmen. Nach drei Monaten Wartefrist wird in einem zweiten Termin beim Standesamt eine schriftliche Erklärung abgegeben. Dann können auch ein neuer Personalausweis, Reisepass und eine neue Geburtsurkunde beantragt werden. Auch auf allen anderen Dokumenten – Kreditkarte, Führerschein, Bibliotheksausweis, Abiturzeugnis, Arbeitsvertrag etc. – muss der Name nun geändert werden. Dafür ist die betroffene Person selbst verantwortlich.
Nach der Namensänderung gilt eine Sperrfrist von einem Jahr. In dieser kann der Name nicht noch einmal geändert werden. Auch diese Entscheidung ist also so schnell nicht rückgängig zu machen.
Natürlich greifen diese drei Teilbereiche ineinander. Wer zum Beispiel bereits weibliche Hormone einnimmt, und damit sein Aussehen verändert, kann es auch einfacher haben, im Alltag als Frau wahrgenommen zu werden. Wer bereits seinen Namen und Personenstand geändert hat, kann eventuell schneller einen Psychologen oder Arzt davon überzeugen, dass man sich medizinische Maßnahmen wünscht und gut überlegt hat.
Wo hakt es noch?
Das Gesetz wird von Betroffenen und queeren Verbänden als große Verbesserung zum zuvor geltenden Transsexuellengesetz gesehen. Dieses Gesetz sah einen langwierigen Prozess vor: Betroffene mussten zu einer gerichtlichen Verhandlung erscheinen, und einem Psychotherapeuten einen Fragebogen beantworten, der höchstpersönliche und unangebrachte Fragen über sexuelle Vorlieben und Verhalten enthielt. Zudem mussten sich Ehepaare bis 2008 (also vor Einführung der Ehe für Alle) scheiden lassen, weil die Geschlechtsangleichung eines Ehepartners ansonsten ja ein gleichgeschlechtliches Ehepaar erschaffen hätte. Bis 2011 mussten sich trans Personen auch sterilisieren lassen, bevor sie ihren Namen und Personenstand ändern konnten – die Familienplanung und Selbstbestimmung über den eigenen Körper wurde hier auch stark eingeschränkt. Diese Verfahren wurden durch das Selbstbestimmungsgesetz beendet – eine große Entlastung für betroffene Personen.
Dennoch gibt es Kritik, auch am Selbstbestimmungsgesetz. Seit der Einführung gibt es zum Beispiel Bestrebungen in der Politik, die Daten jeder Person, die über das Selbstbestimmungsgesetz ihren Namen und Personenstand ändert, an Polizeibehörden weiterzuleiten. Dies wird damit begründet, dass sich durch das Selbstbestimmungsgesetz Kriminelle schnell und einfach eine neue Identität erschleichen könnten. Queere Verbände entgegnen, eine Weiterleitung dieser höchstpersönlichen Daten sei haltlos. Es würde, so befürchtet, dazu führen, dass ein Register von trans Personen durch den Staat erstellt wird – mit unabsehbaren Folgen für die Sicherheit der betroffenen Menschen. Jede Begegnung mit dem Bürgeramt oder der Polizei könnte zu einem ungewollten Outing führen. In Baden-Württemberg versucht die Landesregierung eine solche Weiterleitung von persönlichen Daten an die Polizeibehörden konkret durchzusetzen.
Und heute?
Trans Menschen gehören noch immer zu einer der kleinsten Minderheiten in der deutschen Gesellschaft – man geht von ungefähr 0.6% der Gesamtbevölkerung aus. Die Zahl an Menschen, die sich öffentlich als trans outen, steigt in den letzten Jahren – vermutlich, weil es mehr Akzeptanz, Sicherheit, und einen besseren Zugang zu medizinischer und rechtlicher Geschlechtsangleichung gibt. Es gibt also wahrscheinlich nicht plötzlich mehr trans Menschen, sondern nur mehr, die sich trauen, sich zu outen. Dennoch befeuern ihre Forderungen nach Gleichberechtigung Diskussionen über grundlegende Fragen wie Geschlecht und Selbstbestimmung über den eigenen Körper. Das Selbstbestimmungsgesetz ist hierbei für die Betroffenen ein wichtiger Gewinn für gesellschaftliche Anerkennung und Teilhabe. Es konnte nur durch das jahrelange Engagement von queeren Verbänden, Aktivist*innen und Politiker*innen durchgesetzt werden. Und auch das verdient große Anerkennung.


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