Demokratiegeschichten

16.08.1829: Mathilde Weber

 „… wenn in einem töchterreichen Hause alles Denkbare und Undenkbare überhäkelt, überstickt, übermalt, gebrannt, gebeizt und modelliert ist, da überkommt einen doch ein großes Schmerzgefühl, daß dieser Thatendrang nicht zu Ersprießlicherem verwendet werden konnte.”

Mathilde Weber im Jahr 1860, Porträtfoto von Georg Friedrich Brandseph. Albuminabzug; Bild: gemeinfrei

Mathilde Weber war eine deutsche Frauenrechtlerin und Sozialarbeiterin. Sie wurde am 16. August 1829 in Tübingen geboren.

Mathilde Weber erhielt eine für damalige Zeit ungewöhnlich gute Ausbildung. Ihr Vater legte die Prüfung zum Volksschullehrer ab und unterrichtete sie persönlich. Als Weber 1869 erstmals in Kontakt mit der Frauenbewegung kam, war sie davon überzeugt, dass Bildung der Schlüssel zu besseren Chancen für Frauen ist. Bildungs-, Berufs- und Lebenschancen – für all diese Dinge setzte sich Weber in den kommenden Jahrzehnten ein.

Karitative Arbeit

Ein Großteil von Mathilde Webers Engagement fiel unter karitative Arbeit.
Als bürgerliche Frau, die gut versorgt war, sah sie es als soziale Pflicht, armen Menschen zu helfen.

Und Hilfe benötigten im 19. Jahrhundert viele Menschen. In Deutschland wuchs die Bevölkerung rasant, Tübingen verdreifachte beinahe die Einwohnerzahl. Doch Arbeitsplätze fehlten und lokales Handwerk und Anbau erhielten zunehmend Konkurrenz durch importierte Produkte. Folglich verarmten große Teile der Bevölkerung, Kinder und Frauen waren hiervon besonders betroffen. Um sie kümmerte sich Weber, sammelte Spenden, Lebensmittel und Kleidung für die Familien.

Doch setzte sich Weber auch für strukturellen Wandeln ein. Durch Basare und Stiftungen schaffte sie es, zwei Häuser mit preiswertem Wohnheim zu bauen. Eine Kleinkinderschule zur Betreuung von Kindern mit geringverdienenden Eltern und ein Stift für alleinstehende Frauen folgten.

Frauen als Ärztinnen

Ausgerechnet bei ihrem vielleicht wichtigstem Engagement, der Öffnung der Universitäten für Frauen, hatte Mathilde Weber keinen Erfolg. 1887 veröffentlichte sie die Streitschrift Ärztinnen für Frauenkrankheiten, eine ethische und sanitäre Notwendigkeit. Diese wurde als Petition an Land- und Reichstag eingegeben, erfuhr dort aber nur deutliche Ablehnung.

Weber argumentierte hierin wie folgt: Viele Frauen und Mädchen würden zögern, zum (männlichen) Gynäkologen zu gehen. Denn anders als zuvor gingen Ärzte dazu über, ihre Patient:innen tatsächlich zu untersuchen. Und nicht mehr nur ein Gespräch zu führen, um dann ein Rezept auszustellen. Von einem Mann (an den Geschlechtsorganen) untersucht zu werden, widersprach allerdings dem Schamgefühl vieler Frauen der Zeit.

„Die Führerinnen der Frauenbewegung in Deutschland“, Blatt aus „Die Gartenlaube. Illustriertes Familienblatt“, 1894, Nr. 15, S. 257; Bild: Historisches Museum Frankfurt, CC BY-SA 4.0.

Dieses Schamgefühl verurteilte Weber einerseits und sah gleichzeitig die Kompetenz der Frauen, sich um sich selber zu kümmern: „… vertraut man uns das geistige und ethische häusliche Glück der Familie an, warum nicht auch die Behandlung und das Studium unseres eigenen Körpers?”

Auch die Petition des Allgemeinen Deutsche Frauenvereins von1888, die an alle deutschen Regierungen ging, hatte keinen Erfolg. In dieser war ebenfalls die Freigabe des ärztlichen Berufs und die dazu nötige Öffnung der Universitäten für Frauen gefordert worden. Mathilde Webers Streitschrift hatte der Petition beigelegen. Jedoch nahm keine der Landesregierungen die Petition an.

Auch die Empfehlung des Königlichen Medizinal-Kollegium, qualifizierte Hebammen auszubilden, wurde bald zurückgenommen. Das Engagement der Frauen und ihre Forderungen sahen viele der Männer in den Regierungen, Kongressen und Kollegien als einen Umsturzversuch der Gesellschaft.

Fortschritt lässt sich nicht aufhalten

Ganz aufhalten ließ sich das Frauenstudium allerdings nicht. Tatsächlich studierten einzelne Frauen bereits dank Sondererlaubnissen als Gasthörerinnen. (Die erste praktizierende Ärztin in Deutschland war übrigens Dorothea Christiana Erxleben, die 1754 in Halle promovierte.)

Unter ihnen war beispielsweise Maria von Linden, die erste Tübinger Studentin, die sich 1892 in Naturwissenschaften einschrieb. Regelmäßig traf sie sich mit Mathilde Weber, die sie als eine Frau, die „ganz Frauenbewegung“ war, beschrieb.

Pünktlich zum Jahrhundertwechsel genehmigte das Großherzugtum Baden als erstes deutsches Land per Erlass vom 28. Februar 1900 Frauen den vollen Zugang zu Universitätsstudien. Dafür entscheidend war der Antrag an die badische Landesregierung der Freiburger Gasthörerin Johanna Kappes. Durch ihren Erfolg schrieben sich zum Wintersemester 1899/1900 neben Johanna Kappes vier Frauen rückwirkend an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg rückwirkend ein. Als eine der ersten Studentinnen folgte zum Sommersemester die jüdische Medizinstudentin Rahel Straus,über die wir bereits berichteten.  

Mathilde Weber wird diese Entwicklung mit Freude verfolgt haben. Ein Jahr später, am 22. Juni 1901, starb sie in Tübingen. Ihr Grab wurde 1978 aufgelöst, es findet sich aber noch ein Ersatzgrabstein. Noch heute sind eine Straße und eine Berufsschule in Tübingen nach ihr benannt.

Erinnerungsstein an Mathilde Weber auf dem Stadtfriedhof in Tübingen; Bild: Reutlingendorf/ CC BY-SA 4.0.
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Annalena B. arbeitet bei Gegen Vergessen - Für Demokratie e.V. als Projektkoordinatorin im Bereich Demokratiegeschichte.

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