Demokratiegeschichten

31. August 1990: Der Einigungsvertrag wird unterzeichnet

Nachdem die Volkskammer am 23. August 1990 den Weg zur deutschen Einheit freigemacht und den 3. Oktober als Termin des Beitritts der DDR zur BRD festgelegt hatte, ging es sehr schnell: Am Nachmittag des 31. August 1990 – heute vor 35 Jahren – unterzeichneten der damalige Innenminister der BRD, Wolfgang Schäuble, und Günther Krause, Parlamentarischer Staatssekretär im Amt des Ministerpräsidenten der DDR, Lothar de Maizière, den Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR im Kronprinzenpalais an der Allee Unter den Linden in Ostberlin.

Gut vorbereitet

Der Vertrag war alles andere als ein Schnellschuss, sondern gut vorbereitet. Schon Ende Mai 1990 hatte Wolfgang Schäuble eine erste Skizze des zukünftigen Einigungsvertrages an Günther Krause, den Verhandlungsführer der DDR, übergeben. Die offiziellen Verhandlungen zwischen den beiden deutschen Staaten begannen am 6. Juli 1990.

Wirtschaftlich schon vereinigt

Schon vor dem ersten Verhandlungstag war die wirtschaftliche Vereinigung der beiden deutschen Staaten bereits vollzogen, geregelt durch einen am 18. Mai unterzeichneten Staatsvertrag, der am 1. Juli 1990 in Kraft trat. Dadurch löste die D-Mark die DDR-Mark und die soziale Marktwirtschaft die DDR-Planwirtschaft ab. Dadurch änderte sich für die Ostdeutschen über Nacht praktisch alles. Der Transformationsprozess, der uns bis heute beschäftigt, begann.

Fragen nach der politischen Einheit

Während die DDR-Wirtschaft im Sommer 1990 kollabierte und die neuen D-Mark-Preise für Lebensmittel immer weiter stiegen, arbeitete die deutsch-deutsche Verhandlungsdelegation von Wolfgang Schäuble und Günther Krause an einem Vertragswerk, das die politische Einheit Deutschlands regeln sollte. Streitpunkte gab es viele, nicht zuletzt die Frage nach der künftigen Hauptstadt Gesamtdeutschlands.

Hauptstadtfrage vertagt

Bonn oder Berlin – hier konnte sich die Delegation nicht einigen, denn Nordrhein-Westfalen als bevölkerungsreichstes Bundesland kämpfte für Bonn – und erreichte zumindest eine Verzögerung. In den Einigungsvertrag kam der Satz:

Die Frage des Sitzes von Parlament und Regierung wird nach Herstellung der Einheit Deutschlands entschieden.

Einigung auf 1.000 Seiten

Nachdem diese Klippe vorerst umschifft war, ging es zügig weiter. In sieben Wochen verfasste die Delegation ein Vertragswerk von rund 1.000 Seiten. In 45 Artikeln wurden wesentlich politische Fragen geklärt, z.B. die Bildung der fünf neuen Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

Feiertag 3. Oktober


In der letzten Augustwoche fügten Schäuble und Krause noch hinzu, dass der 3. Oktober zukünftig als Tag der deutschen Einheit gesetzlicher Feiertag werden sollte. Die Ostdeutschen mussten sich vom 7. Oktober als Nationalfeiertag verabschieden, die Westdeutschen vom 17. Juni.

Unterschriftsreif

Dann war es so weit. Günther Krause und Wolfgang Schäuble setzten am 31. August 1990 ihre Unterschriften unter die zwei Originalexemplare des Vertrags. Beide werden bis heute im Archiv des Auswärtigen Amtes in Berlin aufbewahrt. Nach dem 31. August 1990 musste der Einigungsvertrag noch von Volkskammer sowie Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Aber das geschah erst im September und deshalb schreiben wir auch erst im September darüber.


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Dennis R. arbeitet bei Gegen Vergessen - Für Demokratie e.V.

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