Demokratiegeschichten

Mit Orgel und Volkslied zum Grundgesetz #DHM Demokratie

Bonn, 23. Mai 1949, kurz vor 17.00 Uhr. Soeben wurde in der Aula der Pädagogischen Akademie  in feierlichem Rahmen das Grundgesetz unterschrieben und verabschiedet. Gleich endet die Sitzung. Da erheben sich die Abgeordneten von ihren Plätzen. Mit Orgelbegleitung sollen sie gemeinsam das patriotische Volkslied singen:

„Ich hab mich ergeben
mit Herz und mit Hand
dir, Land voll Lieb’ und Leben,
mein deutsches Vaterland!“

Ich hab mich ergeben – Ein patriotisches Volks- und Studentenlied

Das Lied stammt aus der Feder des Philologen Ferdinand Maßmann (1797 -1874). Neben seinem Studium der evangelischen Theologie und Klassischen Philologie war er Mitglied der Urburschenschaft und begeisterter Turner bei „Turnvater“ Friedrich Ludwig Jahn. Beim Wartburgfest im Jahr 1817 beteiligte Maßmann sich tonangebend an der symbolischen Verbrennung mehrerer Dutzend Bücher. Diese Bücher waren als reaktionär, antinational oder „undeutsch“ eingestuft. Aus dieser Situation heraus dichtete er 1820 das patriotische Lied Ich hab mich ergeben. Das Lied verwendet die Melodie eines 1819 entstandenen Burschenschaftsliedes. Veröffentlicht wurde Maßmanns Lied unter dem Titel Gelübde als patriotisches Volks- und Studentenlied.

Eine von vielen Übergangslösungen

Nach dem zweiten Weltkrieg fehlte in Deutschland eine Nationalhymne. Darum wurde Ich hab mich ergeben häufig bei offiziellen Anlässen in den westlichen Besatzungszonen gesungen. Das Volkslied galt jedoch nicht als Hymne. Bei offiziellen Anlässen diente auch die erste Strophe von Schillers Lied an die Freude in Beethovens Vertonung wiederholt als Ersatzhymne. Ebenso gern wurden auch die Choräle Nun danket alle Gott oder Großer Gott wir loben Dich bei öffentlichen Anlässen gesungen.

Doch die heimliche Nationalhymne der Westzonen war bis 1952 der Karnevalsschlager Wir sind die Eingeborenen von Trizonesien. Die „Trizone“ war die Bezeichnung für das Wirtschaftsgebiet der westlichen Besatzungszone. Gleichwohl führte das Fehlen einer Hymne zu besonderen Lösungen. Bei einem Besuch Bundeskanzler Adenauers in Chicago wurde aus Verlegenheit das Kölner Karnevalslied „Heidewitzka, Herr Kapitän“ gespielt.

Schwere Entscheidung über eine neue Nationalhymne

Die junge Bundesrepublik tat sich mit der Entscheidung über eine Nationalhymne schwer. Die alte Hymne, das Deutschlandlied mit dem Text von Hoffmann von Fallersleben, erklärte Reichspräsident Friedrich Ebert 1922 zur Hymne der Weimarer Republik. In der Zeit des Nationalsozialismus erfuhr sie im Sinne der Diktatur eine Umdeutung. Man sang die erste Strophe des Deutschlandlieds in Verbindung mit dem Horst-Wessel-Lied, einem nationalsozialistischen Kampflied.

Ab 1945 wurde das Deutschlandlied bei öffentlichen Anlässen nicht mehr gespielt. Eine Verordnung der Militärregierung vom 15. September 1945 verbot „das öffentliche Singen oder Spielen militärischer oder Nazi-Lieder oder Melodien“. Dieses Verbot wurde 1949 mit der Gründung der Bundesrepublik aufgehoben. Erst 1952 erkannte Bundespräsident Theodor Heuss auf Drängen Adenauers das Deutschlandlied als Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland an. Bei staatlichen Veranstaltungen sollte die dritte Strophe gesungen werden. Heuss‘ Vorschläge, Ich hab mich ergeben zur Hymne zu machen oder eine neu komponierte Hymne einzusetzen, konnten nicht überzeugen.

Mit Gott und Vaterland zum Grundgesetz

Bonn, 23. Mai 1949. Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates und alle anderen Teilnehmenden der Sitzung singen gemeinsam Ich hab mich ergeben […] mein deutsches Vaterland. Im Vorfeld der Sitzung hatte es verschiedene Überlegungen für ein gemeinsames Lied gegeben. Auch das Deutschlandlied stand zur Debatte. Nach einem Bericht der Kieler Zeitung vom 24. Mai 1949 widersprach jedoch die SPD diesem Vorschlag. Sie befürchtete unerwünschte Zwischenfälle. Selbst die Überlegung, das Deutschlandlied aus dem Kaiser-Quartett als Begleitmusik bei der Unterzeichnungszeremonie spielen zu lassen, wurden aus Furcht verworfen.

Letztendlich begleitete der Organist die Ableistung der Unterschriften mit verschiedenen Chorälen, u.a. Nun danket alle Gott. Erik Mauthner war damals Korrespondent der Westdeutschen Zeitung. Er bemängelte in seinem Bericht vom 25. Mai 1949, der Orgelspieler habe wohl zu wenig Sichtverbindung mit dem Geschehen im Saal gehabt:

„Jedenfalls brachen seine Darbietungen während der Unterschriftengebung mehrfach ab und mußten immer wieder von neuem ‚angekurbelt‘ werden.“

Ich hab mich ergeben ging ebenfalls auf einen Vorschlag der SPD zurück. Sie bestanden darauf, das Lied als Gegengewicht zu Nun danket alle Gott in die musikalische Umrahmung aufzunehmen. Dennoch misslang das Schlusszeremoniell ein wenig. Das gemeinsame Absingen von Ich hab mich ergeben drohte unterzugehen. Das Lied war im Programm schlichtweg nicht aufgeführt. Bereits während des Schlussgesanges drängten einige der Anwesenden zum Ausgang.


Mit der Blogparade „Was bedeutet mir die Demokratie?“ #DHMDEMOKRATIE holt das Deutsche Historische Museum seinen Demokratie-Schwerpunkt auch ins Netz. Dies ist unser zweiter Beitrag für die Aktion, den ersten findet ihr hier. Bis zum 28. Mai habt ihr ebenfalls noch Gelegenheit, aktiv zu werden!

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arbeitet bei Gegen Vergessen - Für Demokratie e.V. Der Begriff SEITEN:BLICK steht für die Blicke, die wir links, rechts und hinter "die Dinge" werfen wollen.

1 Kommentar

  1. Tanja Praske

    27. Mai 2019 - 9:12
    Antworten

    Vielen herzlichen Dank für diesen geschichtlichen Exkurs unserer Nationalhymne zur Blogparade #DHMDemokratie. Habe einiges gelernt. Schon verrückt, dass Karnevalslieder zu offiziellen Anlässen benutzt wurden. Ein hartes Ringen bis zur Findung.

    Beste Grüße
    Tanja von KULTUR – MUSEUM – TALK

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