Demokratiegeschichten

Elisabeth Selbert und der Kampf für die Gleichberechtigung

Mit der Blogparade „Was bedeutet mir die Demokratie?“ #DHMDEMOKRATIE holt das Deutsche Historische Museum seinen Demokratie-Schwerpunkt auch ins Netz. Auch wir möchten uns mit diesem Beitrag an der Aktion beteiligen. Bis zum 28. Mai habt ihr ebenfalls noch Gelegenheit, aktiv zu werden!

Manchmal macht ein auf den ersten Blick unerheblicher Unterschied in der Formulierung vieles aus.

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“

Artikel 3(2) des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

So steht es im dritten Artikel des Grundgesetzes. Doch um ein Haar wäre die neue Verfassung des Nachkriegsdeutschlands 1948/49 ohne diesen Satz verabschiedet worden. Dass es nicht so kam, verdanken wir vor allem einer Frau, die unermüdlich für Gleichberechtigung stritt: Elisabeth Selbert.

Selberts Aufstieg zur Rechtsanwältin

1896 in einfachen Verhältnissen geboren, war ihr der Weg zu höherer Bildung aufgrund mangelnder finanzieller Mittel zunächst versperrt. Der Aufstieg zur Rechtsanwältin gelang ihr erst über mehrere Umwege in der Weimarer Republik. Sie holte ihr Abitur nach und bestritt als eine der wenigen Frauen das Jurastudium.

Doch als es endlich so weit war, machten ihr die Nazis das Leben schwer. Fast hätten sie es geschafft, ihr die Zulassung als Juristin zu verwehren. Schließlich galten ihnen weibliche Anwälte als „Einbruch in den altgeheiligten Grundsatz der Männlichkeit des Staates“. So der damalige
Präsidenten des Reichsjustizprüfungsamts und Abteilungsleiter im Reichsjustizministerium Otto Palandt. In seiner Präsidentschaft fiel das
Gesetz zur Änderung der Rechtsanwaltsordnung von 20.12.1934, das Frauen als Anwälte nicht mehr zuließ.

Elisabeth Selbert erhielt ihre Zulassung dennoch aufgrund glücklicher Zufälle, aber auch wegen ihres unerschütterlichen Durchhaltewillens.

Frühe Politisierung

Politisiert hatte sie sich schon lange davor, im Zuge der Novemberrevolution 1918. Damals trat sie in die SPD ein und engagierte sich in den folgenden Jahren auf regionaler Ebene für die junge deutsche Demokratie. Ihre große Stunde sollte aber noch in ferner Zukunft liegen. Ab 1933 band ihr der Nationalsozialismus – wie so vielen – für viele Jahre politisch die Hände.

Elisabeth-Selbert-Gesamtschule in Bonn-Bad Godesberg; Foto: wikimedia

Selberts Werbetour für Gleichberechtigung

Als man in den Jahren nach 1945 darin ging, eine neue Verfassung für die demokratische Bundesrepublik zu entwerfen, war Selberts Stimme nicht mehr zu unterdrücken. Auch wenn das manch einer vielleicht gerne gesehen hätten. Eifrig tourte sie 1948 durchs Land, um Betriebsräte und Fraueninitiativen, Gewerkschaften und Abgeordnete zu mobilisieren, für die Aufnahme eines kurzen Satzes in das Grundgesetz einzutreten: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“

Die Scheu vor klaren Worten

Der bezeichnenderweise ausschließlich von Herren im August 1948 auf Herrenchiemsee verfasste Grundgesetz-Entwurf wollte sich anfangs mit der alten Formulierung aus der Weimarer Reichsverfassung begnügen. Dort hieß es:

„Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.“

Artikel 109 der Verfassung des Deutschen Reiches

Das „grundsätzlich“ und das „staatsbürgerlichen“ wegzulassen und stattdessen frank und frei von gleichen Rechten, von Gleichberechtigung zu sprechen, traute man sich anscheinend noch nicht.

Ein revolutionärer Satz

Doch Elisabeth Selbert gelang zusammen mit ihren drei weiblichen Kolleginnen – Friederike Nadig, Helene Weber und Helene Wessel – im Grundsatzausschuss des Parlamentarischen Rats schließlich die revolutionäre Wende. Nachdem die Ratsmitglieder überzeugt worden waren, wurde die „Gleichberechtigung“ aufgenommen und stand damit in der Verfassung. Zusammen wurden die vier Politikerinnen als „Mütter des Grundgesetzes“ bekannt.

Ein erster Schritt

Das bedeutete natürlich nicht, dass der Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Folgezeit in allen gesetzlichen Regelungen vollkommen umgesetzt worden wäre. Insbesondere im Familienrecht widersprachen noch viele Paragraphen dem Artikel 3 des Grundgesetzes.

Doch die Politik ließ sich Zeit – erst 1957 wurde das „Gleichberechtigungsgesetz“ verabschiedet. Damit war zumindest ein erster Schritt hin zur tatsächlichen Umsetzung der von Selbert erstrittenen Verfassungsformel getan.

Eine vergessene Mutter des Grundgesetzes

Elisabeth Selbert geriet infolge weitgehend in Vergessenheit. Der Ehrenstatus, eine der „Mütter des Grundgesetzes“ zu sein, scheint im kollektiven Gedächtnis der bundesdeutschen Demokratie keinen sonderlich zentralen Platz errungen zu haben. Dabei beschäftigt uns die Frage, wie Frauen und Männer gleichberechtigt miteinander leben könne, auch heute, 70 Jahre nach Erlass des Grundgesetzes.

Umso wichtiger ist es, sich heute wieder an Elisabeth Selbert zu erinnern.

Einen Beitrag über einen Vordenker und Vater des Grundgesetzes findet ihr hier.

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8 Kommentare

  1. Tanja Praske

    16. Mai 2019 - 14:55
    Antworten

    Lieber Leonard,

    ich hoffe das Blogger-Du ist o.k. – merci für deinen Beitrag zur Blogparade #DHMDemokratie!

    Er hat mich umso mehr gefreut, da ich gerade die WhatsApp-Story „Guter Rat“ des WDRs täglich erhalte. Die letzte Woche ging es ganz viel um Elisabeth Selbert. Das Ganze ist auch via Website nachlesbar https://www1.wdr.de/kultur/guter-rat-grundgesetz/messenger-guter-rat-104.html

    Tatsächlich muss ich gestehen, dass ich nicht so viel von der Materie wusste und dankbar über deinen Artikel und die Aktion des WDRs bin. #DHMDemokratie bringt da auch Spannendes und für mich viel Neues hervor.

    Ein herzliches Dankeschön!

    Grüße aus München
    Tanja von KULTUR – MUSEUM – TALK

    • Leonard J.

      17. Mai 2019 - 11:33
      Antworten

      Liebe Tanja,

      natürlich ist das Blogger-Du okay! Ich freu mich, dass Dir mein Beitrag gefallen hat und dass gegenwärtig die verschiedenen Formate zu Elisabeth Selbert anscheinend auf positive Resonanz stoßen.

      Herzliche Grüße aus Berlin
      Leonard

  2. Kerstin Wolff

    21. Mai 2019 - 18:48
    Antworten

    Hallo Leonard,
    gerne habe ich den Beitrag zu Selbert gelesen und freue mich, dass an diese große Visionärin erinnert wird. Leider haben sich ein paar Ungenauigkeiten eingeschlichen. Auf den größten Fehler möchte ich im Folgenden eingehen:
    Zwar liest man dies tatsächlich immer häufiger, aber im Parlamentarischen Rat kämpften nicht DIE Frauen alle gemeinsam für die Gleichberechtigung der Frauen. In der ersten Lesung im Hauptausschuss lehnten die bürgerlichen Parteien – und auch Helene Weber und Helene Wessel – den Vorschlag der SPD: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ ab. Es bedurfte einer großen öffentlichen Aktion von Herta Gotthelf (Frauensekretärin der SPD) und Elisabeth Selbert, um den Vorschlag schließlich doch noch durchzubekommen. Und auch CDU-Frauen von der Basis halfen mit, in dem sie an Helene Weber schrieben und diese aufforderten, für die Gleichberechtigung der Frau einzutreten. Erst durch diesen Druck stimmten in der zweiten Lesung im Januar 1949 auch die beiden anderen „Mütter des Grundgesetzes“ der Gleichberechtigung der Frau zu. Helene Weber sagte im Nachhinein, dass es lediglich eine Frage der Formulierung gewesen sei, dies übersieht aber, dass nur durch die Selbertsche Formulierung die tatsächliche Gleichberechtigung der Frau möglich geworden ist, denn nur mit diesem Satz konnte das frauenfeindliche Familienrecht reformiert werden – dies war es, was die SPD und vor allem die SPD-Frauen erreichen wollte.
    Ich finde es daher angemessener zu sagen: Es gibt zwar „vier Mütter des Grundgesetzes“ (was zu Beginn übrigens lediglich auf die Formulierung: Väter des Grundgesetzes verwies und nichts mit dem Eintreten für die Gleichberechtigung zu tun hatte – was heute häufig damit gemeint wird), aber nur zwei, die als Mütter der Gleichberechtigung gelten können: Frieda Nadig und vor allem Elisabeth Selbert; die beiden SPD-Frauen, die sich gegen die Vertreterinnen von CDU und Zentrum erst durchsetzen mussten.

    Ich danke dir aber sehr für dein Engagement und sende beste Grüße aus dem Archiv der deutschen Frauenbewegung in Kassel, in dem übrigens der Nachlass von Elisabeth Selbert liegt.
    Herzlich
    Kerstin

    • Leonard J.

      22. Mai 2019 - 16:25
      Antworten

      Liebe Kerstin,

      vielen Dank für Deine Richtigstellungen und Ergänzungen. Ich bin kein Experte zu dem Thema, mir ging es vor allem um die Würdigung der Visionärin Selbert. Um so mehr bin ich dankbar für die spannenden und durchaus nicht unerheblichen Punkte, die Du in Deinem Kommentar angemerkt hast.

      Beste Grüße
      Leonard

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