Während der Revolution 1848 setzten sich die Farben Schwarz-Rot-Gold durch. Man sah sie als Flaggen an Gebäuden, öffentlichen Orten und auf einigen Gemälden der Zeit.
I. Juli 1848 beschloss die Frankfurter Nationalversammlung das Reichsgesetz betreffend die Einführung einer deutschen Kriegs- und Handelsflagge. Aber erst am 12. November konnte Reichsverweser Johann von Österreich das Gesetz ausfertigen. Grund dafür war, dass das deutsche Reich nicht als Nation anerkennt. Unter anderem Großbritannien drohte damit, Schiffe unter schwarz-rot-goldener Flagge als Piratenschiffe zu behandeln.
Da die Zentralgewalt der Nationalversammlung noch nicht allgemein anerkannt war, war auch der Status des Reichsgesetzes unsicher. Daher erhielten Schiffe die Erlaubnis, neben der Reichsflagge auch die Flagge ihres jeweiligen Landes zu führen.
Tatsächlich sind zwei Zwischenfälle aus der Zeit von 1849 bekannt.
Zum einen vergaß ein britisches Schiff im Mai 1849 beim Einlaufen in den Kieler Hafen den Salut für die deutsche Flagge. Nach Verhandlungen folgte eine formelle Entschuldigung aus London.
Zum anderen ließ der Kommandant der damals britischen Insel Helgoland am 4. Juni 1849 beim Seegefecht bei Helgoland zur Warnung gegen die deutschen Schiffe schießen. Auf eine offizielle Beschwerde hin ließ das britische Außenministerium verkünden, dass es Schiffe ohne anerkannte Staatshoheit als Freibeuterschiffe behandeln würden. Demnach erkannte es die Flagge der Reichsflotte nicht an.
Wechselnde Farben und Flaggen
Bis Sommer 1850 hatten die USA, die Niederlande, Belgien, Sardinien, die Türkei, Portugal, Neapel, Spanien, Griechenland,vorbehaltlich Frankreich und Großbritannien die Flagge anerkannt.
Doch spätestens die Reaktionsbeschlüsse von 1851 bedeuteten das endgültige Ende der Revolution von 1848. Viele der Errungenschaften, darunter Presse- und Meinungsfreiheit sowie weitere Gesetze, wurden wieder zurückgenommen. Auch das Reichsgesetz betreffend die Einführung einer deutschen Kriegs- und Handelsflagge fiel darunter.
Für die nächsten Jahre verschwand Schwarz-Rot-Gold aus der Öffentlichkeit. Erst 1866 wurden sie wieder in einer Verfassung verankert, nämlich der des deutschen Bundesstaates.
1919 erklärte dann die Weimarer Republik Schwarz-Rot-Gold zu den Reichsfarben. Gegner der Republik wählten von nun an Schwarz-Weiß-Rot, die Farben des Kaiserreichs (1871-1919). 1933 führte die nationalsozialistische Regierung diese Farben wieder offiziell ein. Ab 1945 wehte Schwarz-Rot-Gold dann wieder in beiden deutschen Staaten. Und tut es im wiedervereinten Deutschland noch heute.
1 Kommentar
foster
9. Juni 2024 - 18:11Wo bekommt man die Flagge mit dem doppelkopf adler?