Demokratiegeschichten

21. September 1990: Einigungsvertrag nimmt die letzte Hürde

Am 21. September 1990 stimmte der Bundesrat dem Einigungsvertrag nach ausführlicher Debatte zu. Damit hatte die Wiedervereinigung Deutschlands die letzte parlamentarische Hürde genommen und nun stand dem 3. Oktober, an dem die Einheit tatsächlich vollzogen wurde, nichts mehr im Weg. Wir schauen uns nun aber an, was vor dem 21. September passierte.

12. September 1990

Obwohl der Einigungsvertrag am 31. August 1990, wie wir berichteten, schon unterschrieben wurde, gab es noch eine große außenpolitische Hürde zu meistern. Denn bevor sich die beiden deutschen Staaten vereinigen konnten, mussten die ehemaligen Siegermächte, also Amerika, Großbritannien, Frankreich und die Sowjetunion dieser „Wiedervereinigung“ zustimmen. Und dies geschah am 12. September 1990 im sogenannten „Zwei-plus-Vier-Vertrag“, der in Moskau unterzeichnet wurde und über den wir schon geschrieben haben.

18. September 1990

Außenpolitisch gab es am 12. September also grünes Licht, aber innenpolitisch rumorte es. Bürgerrechtsgruppen waren unzufrieden damit, dass der Zugang zu den Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes der DDR im Einigungsvertrag zu restriktiv geregelt werden sollte. Und sie setzten sich durch. Am 18. September 1990 stimmte die Volkskammer der DDR einem Zusatzartikel zum Einigungsvertrag zu, der besagte, dass nach der Wiedervereinigung der öffentliche Zugang zu den Stasiunterlagen durch ein eigenes Gesetz geregelt werden sollte.

20. September 1990

Der 20. September 1990 war der Tag einer zweifachen Entscheidung: Sowohl die Volkkammer als auch der Bundestag mussten dem Einigungsvertrag mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen. Um 9.02 Uhr begann der Bundestag in Bonn seine Sitzung. Die Volkskammer in Berlin kam erst um 11.45 Uhr zur abschließenden Beratung zusammen. Die DDR-Abgeordneten waren aber schneller als ihre Kolleg:innen im Bundestag und stimmten mit 299 Ja-Stimmen gegen 80 Nein-Stimmen und einer Enthaltung für den Vertrag. Das Ergebnis wurde den Bonner Abgeordneten mitgeteilt. In Bonn fiel die Entscheidung noch eindeutiger aus: 440 Ja-Stimmen gegen 47-Nein-Stimmen.

21. September 1990

Jetzt sind wir wieder beim 21. September 1990 – heute vor 35 Jahren. Im Bundesrat gab es keine Gegenstimmen oder Enthaltungen mehr. Einstimmig passierte das Vertragswerk seine letzte Hürde. Am 23. September durfte dann noch Bundespräsident Richard von Weizsäcker das Gesetz unterschreiben. Der 3. Oktober konnte kommen.



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Dennis R. arbeitet bei Gegen Vergessen - Für Demokratie e.V.

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