Demokratiegeschichten

Die Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention

Heute vor 75 Jahren wurde die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet. Anlässlich dieses Jubiläums lohnt sich ein kurzer Blick auf den Inhalt, die Entstehung und die Bedeutung der Konvention.

Inhalt

Die Europäische Menschenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, die in dieser festgehaltenen Rechte und Freiheiten zu wahren. Sowohl im eigenen Gebiet als auch in der Interaktion miteinander.

Dabei handelt es sich um bürgerliche und politische Menschenrechte wie zum Beispiel das Verbot von Folter, Sklaverei und Zwangsarbeit, das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit sowie auf die Achtung des Privat- und Familienlebens, auf ein faires Gerichtsverfahren und die Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit. Über die Zusatzprotokolle wurden im Lauf der Jahre zudem beispielsweise der Schutz des Eigentums, das Recht auf Bildung, das Recht auf freie Wahlen, die Abschaffung der Todesstrafe sowie ein umfassendes Diskriminierungsverbot festgelegt.

Damit die Einhaltung dieser Menschenrechte garantiert werden kann, ist in der Europäischen Menschenrechtskonvention außerdem eine Kontrolle der Staaten durch unabhängige Gremien bestimmt worden. Seit 1998 ist das die alleinige Aufgabe des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Entwicklung

Erstmals wurden im Rahmen des Haager Europa-Kongresses am 7. Mai 1948 die Forderung nach einem europäischen Menschenrechtsvertrag geäußert. Initiiert wurde die Konvention nämlich im Zuge der Europäischen Einigungsbewegung nach dem Zweiten Weltkrieg.

Bei einem ersten Treffen im August 1949 in Straßburg begann die Planung, wie eine solche Charta aussehen könnte. Teilnehmer dieses Planungstreffens waren unter anderem Sir David Maxwell Fyfe, der als Staatsanwalt an den Nürnberger Prozessen beteiligt war, und der französische Jurist und Politiker Pierre-Henri Teitgen. Gemeinsam erstellten die beiden eine Liste von Rechten, welche sie an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 anlehnten.

Unterzeichnung

Die ausgearbeitete Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten wurde am 4. November 1950 in Rom von 12 Mitgliedstaaten des Europarates unterzeichnet. Gerade einmal 2,5 Jahre nach dem ersten Ausspruch für einen solchen Menschenrechtsvertrag. Am 3. September 1953 trat die Konvention dann in Kraft.

Sie gehört zu den ersten und auch bedeutsamsten Konventionen des Europarates. Die Unterzeichnung und Ratifizierung der Konvention zählt heutzutage sogar zu den Voraussetzungen für den Beitritt eines Staates zum Europarat.

Vertragsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention

Unterzeichner der EMRK (Stand März 2022), Abbildung: Hayden120 and NuclearVacuum, Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Zu den unterzeichnenden Staaten gehörten am 4. November 1950 neben der Bundesrepublik Deutschland Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Island, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, die Türkei und das Vereinigte Königreich.

Inzwischen haben fast alle allgemein anerkannten europäischen Staaten die Menschenrechtskonvention unterzeichnet und ratifiziert und sind somit auch Mitglieder des Europarates. Ausgenommen sind der Vatikan und Belarus sowie Russland, das im März 2022 aus dem Europarat und der Konvention ausgeschlossen wurde.

Bedeutung der Konvention

Die Menschenrechtskonvention des Europarates sichert heute die Menschenrechte und Freiheiten von über 700 Millionen Menschen in 46 Staaten Europas. Somit ist sie auch ein wichtiges Instrument zum Schutz der Demokratie sowie der demokratischen Rechte jedes Einzelnen.

Um den Einfluss und die Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention zu veranschaulichen, stellt der Europarat hier eine Reihe von Beispielen aus verschiedenen europäischen Staaten vor.

Entstehung und Entwicklung der Europäischen Menschenrechtskonvention | Europäische Menschenrechtskonvention
Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten | bpb.de
Europarat: Europäische Menschenrechtskonvention | Institut für Menschenrechte
70 Jahre Schutz der Menschenrechte in Europa - Portal
Artikel Drucken
Markiert in:,
Über uns 
Anya H. arbeitet bei Gegen Vergessen - Für Demokratie e.V. als studentische Hilfskraft.

0 Kommentare

Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert