Demokratiegeschichten

Die NPD-Verbotsverfahren – Warum wurde die Partei nicht verboten?

Wie schützt sich die Demokratie vor ihren Feinden?

Ist unsere Demokratie resilient? Ist unsere Verfassung so konzipiert, dass sie fähig ist, sich selbst zu schützen selbst wenn die an die Macht gewählt wurden, die Sie abschaffen wollen? In der kommenden Reihe gehen wir der Frage nach, welche Schutzmechanismen unser Grundgesetz hat, um das System gegen ihre Feinde zu verteidigen. Dafür schauen wir uns auch historische Beispiele an und untersuchen, was eine resiliente Demokratie ausmacht.

Parteiverbote in Deutschland

Das Verfahren ist in Art. 21 Abs. 2 GG sowie in §§ 43 ff. BVGG geregelt.
Als verfassungswidrig gelten Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.

Es reicht jedoch nicht aus, verfassungsfeindliche Ideen zu verbreiten. Es muss auch nachgewiesen werden, dass Parteimitglieder aktiv und kämpferisch versuchen, ihre Ziele durchzusetzen. Zudem müssen konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Erreichen der von der Partei verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint.

Verfassungsfeindliches Verhalten, also beispielsweise das Verfolgen von Zielen, die den grundlegenden Prinzipien des Grundgesetzes widersprechen, reicht somit allein nicht für ein Parteiverbot aus. Ein solches Verbot unterliegt besonders hohen rechtlichen Anforderungen.

Die NPD und ihre politischen Ziele:

Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) wurde 1964 als Zusammenschluss für frühere rechtsextreme Kleinparteien gegründet.
Die Gründung der NPD war eine Reaktion auf die schlechten Wahlergebnisse der DRP und stellte einen neuen Versuch dar, noch vor der Bundestagswahl 1965 eine rechte Sammlungspartei auf den Weg zu bringen.

File:NPD protest Berlin 2020-06-06 04.jpg

Kundgebung der NPD mit dem Motto „White Lives Matter“ an der Leipziger Straße Ecke Wilhelmstraße in Berlin am 6. Juni 2020. Quelle: @wikimedia/Leonhard Lenz

Die NPD ist eine rechtsextreme Partei, die ein rassistisches und ethnisch definiertes Verständnis von Volk vertritt. Sie lehnt die Gleichheit aller Menschen sowie zentrale Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ab. Ihr werden zudem antisemitische und nationalistische Vorstellungen sowie ein autoritäres Staatsverständnis vorgeworfen. Politische Gegner wurden teilweise eingeschüchtert und es kam im Umfeld der Partei zu einzelnen Gewalttaten.
Jüngere Männern sind in der Wählerschaft der NPD überproportional stark vertreten.

Seit Gründung der Partei ist ein Parteiverbot in der Diskussion. Im Verbotsverfahren wurde der NPD vor allem vorgeworfen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen und die Menschenwürde sowie das Demokratieprinzip angreifen zu wollen.

Das erste Verbotsverfahren:

Auslöser für die erste Debatte war der Anstieg rechter Gewalttaten im Jahr 2000. Am 30. Januar und am 30. März 2001 beantragten die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG), die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD und die Auflösung ihrer Parteiorganisation.

Im Jahr 2001 wurde ein Verbotsverfahren beim BVerfG eingeleitet, das jedoch 2003 aus verfahrenstechnischen Gründen eingestellt wurde.

Der Grund hierfür war, dass V-Leute des Verfassungsschutzes auch in der Führungsebene der Partei tätig waren. V-Leute sind Personen, die in geheimem Auftrag unterwegs sind, um ihre Mission zu erfüllen, ohne dabei erkannt zu werden. In der Regel sollen sie Informationen sammeln.

Am 18. März 2003 verkündete das Gericht, dass drei der sieben beteiligten Richter die Fortsetzung des Verfahrens abgelehnt hatten. Damit war das erste Verbotsverfahren gegen die NPD gescheitert.
Die Frage, ob es sich bei der NPD um eine verfassungswidrige Partei handelt, wurde somit nicht geprüft.

Das zweite Verbotsverfahren ab 2013:

Im Jahr 2013 reichte der Bundesrat erneut einen Verbotsantrag für die NPD beim Bundesverfassungsgericht ein. Grundlage hierfür waren neue Erkenntnisse über die verfassungsfeindlichen Ziele und Aktivitäten der Partei.

Es wurde darauf geachtet, dass die Führungsebene der NPD nicht mehr durch V-Leute des Verfassungsschutzes beeinflusst wurde. Bei diesem Verfahren sollte vor allem vermieden werden, dass die Probleme des ersten Verfahrens erneut auftreten.

Das Urteil vom 17. Januar 2017:

Das Bundesverfassungsgericht sagt zwar, dass die NPD die bestehende Verfassungsordnung durch einen autoritären Nationalstaat ersetzen will und aktiv und geplant auf dieses Ziel hinarbeitet. Es sieht jedoch keine Hinweise darauf, dass der Partei das gelingen könnte.

Die Partei hat über die Jahre hinweg an Zustimmung verloren und hat keinen großen Einfluss mehr auf unsere Politik

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe 2021
Quelle:@wikimedia/Gerd Eichhmann

Zum ersten Artikel unserer Reihe kommen sie hier.

Quellen:

Das zweite Verbotsverfahren gegen die NPD. Analyse, Prozessreportage, Urteilskritik

Bundesverfassungsgericht lehnt NPD-Verbot ab | Hintergrund aktuell | bpb.de

Bundesverfassungsgericht – Parteiverbotsverfahren

Artikel Drucken
Markiert in:
Über uns 

0 Kommentare

Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert