Demokratiegeschichten

Das Ehrenamt als Wahlhelfer*in

Der Ablauf einer geheimen Wahl kommt einem oft sehr routiniert und selbstverständlich vor. Doch die Wahlen, wie wir sie heute kennen, haben in Deutschland noch gar keine so lange Geschichte.

Die „Frankfurter Nationalversammlung“ von 1848 war das erste Parlament Deutschlands, das auf Grundlage einer allgemeinen Wahl für Männer gewählt wurde. Dieses Parlament beschloss, dass Wahlen nach dem Prinzip der Mehrheitswahl in gleicher, geheimer und direkter Abstimmung stattfinden. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs beschloss der sogenannte „Parlamentarische Rat“ am 8. Mai 1949 das Grundgesetz und verankerte darin die grundlegenden Wahlprinzipien, die unsere Wahlen bis heute prägen. (Art. 28 Abs. 1 GG, Art. 38 Abs. 1 GG)

Die Grundsätze einer demokratischen Wahl

Doch was versteht man eigentlich unter einer allgemeinen, freien, gleichen, geheimen und unmittelbaren Wahl?

  • Allgemein heißt, alle Bürger*innen sind wahlberechtigt, soweit sie die allgemeinen Voraussetzungen dafür erfüllen – und zwar unabhängig etwa von Geschlecht, Einkommen, Konfession, Beruf oder politischer Überzeugung.
  • Frei ist die Wahl, wenn die Stimme frei von staatlichem Zwang oder sonstiger unzulässiger Beeinflussung abgegeben werden kann.
  • Gleich ist die Wahl, weil alle Wahlberechtigten die gleiche Anzahl an Stimmen erhalten und jede Stimme das gleiche Gewicht hat.
  • Geheim heißt, dass es nicht feststellbar sein darf, wie jemand gewählt hat.
  • Unmittelbar bedeutet, dass die Wähler*innen die Abgeordneten direkt wählen. Es gibt keine Zwischeninstanz.

Demokratie bedeutet auch Verantwortung zu übernehmen

Deutschland ist eine wehrhafte Demokratie. Das bedeutet unter anderem, dass unsere demokratische und freiheitliche Grundordnung geschützt werden soll. Dazu gehört auch, dass jede wahlberechtigte Person die Möglichkeit hat, die ordnungsgemäße Durchführung einer Wahl überprüfen zu lassen. Es kann beispielsweise innerhalb von zwei Monaten nach dem Wahltag Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl eingelegt werden.

Das zeigt, dass es nicht nur wichtig ist, seine Stimme bei der Wahl abzugeben, sondern dass unsere Demokratie davon lebt, dass Menschen sich einbringen und darauf achten, dass demokratische Prozesse funktionieren.

Unser Wahlrecht ist ein Privileg

Wenn man sich die Geschichte des Wahlrechts anschaut, wird deutlich, dass es die Wahlen, wie wir sie hier kennen, noch gar nicht mal zwei Jahrhunderte in Deutschland gibt.

Das allgemeine Wahlrecht für Frauen wurde in Deutschland erst 1918 eingeführt. Das heißt, Frauen haben erst seit knapp über einem Jahrhundert die Möglichkeit zu wählen. Und hier spreche ich nur von Deutschland: In Liechtenstein beispielsweise wurde das Frauenwahlrecht erst 1984 eingeführt, durch die sehr knappe Mehrheit des männlichen liechtensteinischen Stimmvolks bei einer Volksabstimmung.

Meine Aufgabe heutzutage ist es deshalb, dieses Privileg nicht als selbstverständlich anzusehen, sondern es zu nutzen und unsere Demokratie mit meinem Ehrenamt zu unterstützen und zu bewahren.

Ehrenamt als Wahlhelfer*in

Eine Möglichkeit, dies zu tun, ist das Ehrenamt als Wahlhelfer*in. Doch inwieweit hilft die Tätigkeit als Wahlhelfer*in dabei, unsere Demokratie aufrechtzuerhalten?

Für die Durchführung von Wahlen sind Wahlhelfer*innen unverzichtbar. Wahlen werden in Deutschland nicht von der normalen staatlichen Verwaltung durchgeführt, sondern von unabhängigen Wahlorganen. Wahlhelfer*innen bilden die Grundlage für diese Selbstorganisation der Wahlen. Für eine bundesweite Wahl, wie beispielsweise eine Bundestagswahl oder Europawahlen, werden etwa 650.000 Wahlhelfer*innen benötigt.

Sich ehrenamtlich als Wahlhelfer*in zu engagieren, ist also ein wichtiger Dienst für unsere Demokratie und ermöglicht freie und faire Wahlen, die sonst so kaum möglich wären.

Aufgaben der Wahlhelfer*innen

Wahlhelfer*innen sorgen dafür, dass die Wahl ordnungsgemäß abläuft. In einem Wahlteam gibt es verschiedenen Aufgabenbereiche. Grundsätzlich begleiten die Wahlhelfer*innen die Wähler*innen von der Überprüfung der Wahlberechtigung bis zum Einwurf des Stimmzettels in die Wahlurne bei dem Wahlprozess. Nach der Wahl unterstützen sie zudem bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses.

Besonders wichtig ist dabei, dass die Wahlhelfer*innen neutral und unparteiisch handeln. Ihre persönliche politische Meinung darf keinen Einfluss auf die Durchführung der Wahl haben. Nur so wird sichergestellt, dass alle Wähler*innen gleichbehandelt werden.

Meine Erfahrungen als Wahlhelferin

Ich war an diesem Wochenende in Berlin selbst als Wahlhelferin tätig und konnte dadurch einen direkten Einblick in den Ablauf der Wahl bekommen. Ich fand es nicht nur interessant zu erleben, wie die Wahl und die anschließende Auszählung funktionieren, sondern auch die Zusammenarbeit mit Menschen, die unterschiedlich alt und erfahren in diesem Amt sind. Es war beeindruckend zu sehen, dass alle im Team – trotz unterschiedlicher politischer Überzeugungen – gemeinsam daran arbeiten, die demokratische Wahl durch ihr Ehrenamt zu schützen.

Da es in meiner Familie Tradition ist, sich bei Wahlen ehrenamtlich zu engagieren, ging ich zunächst davon aus, den Ablauf bereits gut zu kennen. Doch am vergangenen Sonntag wurden in Berlin sowohl das Abgeordnetenhaus als auch die Bezirksverordnetenversammlungen neu gewählt. Für uns bedeutete das, dass drei verschiedene Stimmzettelarten ausgezählt werden mussten. Trotz der hohen Anzahl an Stimmen lief der Ablauf der Wahl und der Auszählung aufgrund der hohen Anzahl an Wahllokalen in Berlin und dank der gut organisierten Teams reibungslos und effizient ab.

Ich persönlich kann es jedem empfehlen, sich mindestens einmal durch das Ehrenamt ein Einblick in die Wahlen zu verschaffen und werde es in den kommenden Jahren wieder tun.

Schutz vor Wahlbetrug und Manipulation

Wahlhelfer*innen spielen auch eine wichtige Rolle bei der Verhinderung von Wahlbetrug und Manipulation. Die vielen Wahlhelfer*innen sind zufällig zusammengestellt, sodass sich Alter, Herkunft, aber auch die politischen Meinungen stark unterscheiden können. Dies gibt die Sicherheit, dass Wahlbetrug deutlich schwieriger durchzuführen ist und quasi unmöglich wird, da die Auszählungen kontrolliert werden und öffentlich von jeder Person beobachtet werden können. Zudem muss die Menge an Stimmen in der Wahlurne mit der Menge an Wählern im Wahllokal übereinstimmen.

Eine direkte Form der Bürgerbeteiligung

Die Tätigkeit als Wahlhelfer*in ist eine direkte Form der demokratischen Bürgerbeteiligung. Wahlhelfer*innen tragen nicht nur zur Durchführung der Wahl bei, sondern vermitteln so auch demokratische Werte in der Gesellschaft.

Mir persönlich hat es dabei geholfen, ein tieferes Verständnis für demokratische Abläufe zu entwickeln. Jetzt kann ich mein Wissen an andere Leute weitertragen und so vielleicht das Vertrauen der Büger*innen in das politische System stärken.

Demokratie lebt vom Miteinander

Demokratie bedeutet mehr, als nur wählen zu gehen. Sie lebt von der Beteiligung der Bürger*innen. Das Ehrenamt als Wahlhelfer*in ist dabei nur eine von vielen Möglichkeiten, sich für unsere Demokratie einzusetzen. Ich finde es gut, dass jeder Mensch einen Beitrag dazu leisten kann.

Quellen:
Allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim – Deutscher Bundestag
Wahlrechtsgrundsätze | Wahlen in Deutschland: Grundsätze, Verfahren, Analysen | bpb.de
Wahlrechtsgrundsätze | Wahlen in Deutschland: Grundsätze, Verfahren, Analysen | bpb.de
Leicht erklärt Ausgabe Nummer 110 Wahl-Recht für Frauen
Informationen für Wahlhelfende – Die Bundeswahlleiterin
Die Geschichte des Wählens – GrundGesetzVerstehen
BMI – Wahlrecht – Häufig gestellte Fragen zum Thema: Wahlhelfertätigkeit

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