Demokratiegeschichten

Gott im Grundgesetz #DHM Demokratie

70 Jahre Grundgesetz: Das ist bei uns auf dem Blog Thema. Sogar mehrmals. Und sonst auch ziemlich präsent.

Weil ich ehrlich gesagt nicht sagen konnte, was in welchem Artikel steht, wollte ich einfach mal nachlesen. Mir vielleicht einen Artikel rauspicken, mal einen stärker durchleuchten. Doch dann komme ich nicht mal über die Präambel hinaus:

Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Gesetz gegeben.

Emotional versus Rational

Meine ersten Reaktionen sind Unglauben, Ablehnung, Unverständnis. Es ist der Gottesbezug, der mich irritiert. Und dass nicht, weil ich nicht gläubig wäre. Oder weil ich darin eine Diskriminierung gegenüber Nicht-Gläubigen sähe. Sondern allein, weil mich die Anrufung Gottes als höchstes Ideal, noch über der menschlichen Gemeinschaft, hier stört.

Meine zweite Reaktion: Einen Blogbeitrag darüber schreiben, warum das aus meiner Sicht heute nicht mehr geht. Beim erneuten Lesen merke ich, dass mich das Thema emotional stark angeht. (Die Verfassung emotional – man lese und staune.) Eigentlich kein Wunder: Ich finde Ideale wichtig. Auch Religion ist mir nahe, war und ist in meiner Familie oft Thema.

Aber ich will es nicht bei Emotionen belassen. Bestimmt gibt es eine Erklärung dafür, warum der Gottesbezug in der Präambel auftaucht, oder?

Ende und Neuanfang

Im März 2016 veröffentlichte der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags einen Sachstand. In diesem antwortete er auf die Frage, „ob die Bezugnahme auf Gott gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit des Art. 4 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verstößt.“ Als Erklärung, wieso Gott im Grundgesetz, bzw. in der Präambel steht, betont der Wissenschaftliche Dienst 3 Punkte: Demut, die Abkehr von totalitären Staatsformen und die Begrenztheit menschlichen Tuns.

Der Parlamentarische Rat der Bundesrepublik Deutschland arbeitete das Grundgesetz 1948/49 aus. Damals waren das Ende des Zweiten Weltkriegs und die Diktatur der Nationalsozialisten noch keine 5 Jahre her. Diese hatten mit Beginn Hitlers Machtergreifung 1933 die Verfassung der Weimarer Republik (übrigens ohne Gottesbezug) unterwandert, ausgesetzt und schlussendlich zur Bedeutungslosigkeit verdammt. Willkür, Verfolgung und Krieg waren die Folgen – in Deutschland und in vielen anderen Ländern.

Nach Kriegsende lagen viele Orte in Trümmern. Und noch immer waren Menschen auf der Flucht, in Gefangenschaft, verschollen. Die Abgeordneten hatten die Folgen der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft jeden Tag vor Augen. Einige von ihnen, u. a. der erste Bundeskanzler Konrad Adenauer, waren selber im sogenannten Dritten Reich verfolgt worden.

Nach dem Ende eines totalitären und unmenschlichen Systems sucht man nach Werten, die unantastbar sind. Jedenfalls erschien es dem Parlamentarischen Rat notwendig, sich im Grundgesetz deutlich von absolutistischen Staatsformen, die Macht als höchstes Ziel haben, zu distanzieren. Das erreichten sie, indem sie auf etwas verwiesen, was über dem Staat und den Menschen steht: Gott.

Eine wiederkehrende Frage

Übrigens waren sich die Mitglieder des Parlamentarischen Rates keineswegs von Anfang einig, wie die Präambel lauten sollte. Ein erster Entwurf, von der SPD bevorzugt, wurde von der Öffentlichkeit vernichtend beurteilt. Zu stark war u. a. die Betonung der Zerstörung der demokratischen Ordnung der Weimarer Republik und der Besetzung durch „fremde Mächte“.

Es waren Abgeordnete der CDU/CSU, die Ende 1948 den Gottesbezug erstmals in einen neuen Entwurf schrieben. Insbesondere die SPD stellte diesen zwar wiederholt zur Diskussion, doch die CDU/CSU bestand darauf, am Gottesbezug festzuhalten. Letztlich schlug der FDP-Abgeordnete Thomas Dehler die Präambelfassung mit Gottesbezug, wie wir sie bis heute kennen, als Kompromiss vor.

1992/93 wurde die Streichung des Gottesbezugs in der Präambel des Grundgesetzes abermals Thema. Damals beriet die Gemeinsame Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat über mögliche Verfassungsänderungen im Zusammenhang mit der Wiederherstellung der deutschen Einheit. Im Bericht der Kommission steht, dass

[i]m Rahmen der staatskirchenrechtlichen Debatte (…) die Frage aufgeworfen (wurde), ob in der Präambel im Sinne einer stärkeren Trennung von Kirche und Staat die Bezugnahme auf Gott gestrichen werden soll.

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/12/060/1206000.pdf (S.108, dazu S. 149/158f.)

Der Antrag wurde jedoch mit großer Mehrheit abgelehnt. Die Gegner der Streichung bestätigten das Verständnis des Parlamentarischen Rates: Es gebe Normen und Werte, auf die nicht mal die Verfassungsgebenden Einfluss hätten. Außerdem funktioniere die Präambel quasi als Einleitung zum Grundgesetz: In ihr würde erklärt, wie, warum und wozu sie so geschrieben wurde. Die Präambel ist also nicht nur rechtlich relevant, sondern dokumentiert auch das Bewusstsein der Verfassungsgebenden.

Suche nach Alternativen

Immerhin 7 von 16 deutschen Bundesländern haben einen Gottesbezug in ihrer Landesverfassung. Das erklärt sich nicht alleine durch historische Gewachsenheit. Auch heute gibt es in Deutschland Menschen, die den Gottesbezug in Verfassungen explizit wünschen. Erst 2015 sammelten die Volksinitiative für einen Gottesbezug in Schleswig-Holstein 42.021 Stimmen für eine Änderung der Landesverfassung. Vertreter*innen christlicher, muslimischer und jüdischer Gemeinden riefen zur Beteiligung an der Petition auf. Die Aufnahme des Gottesbezuges scheiterte denkbar knapp: Am Ende fehlte eine Stimme zur 2/3-Mehrheit.

Übrigens findet sich nur bei 3 anderen EU-Mitgliedstaaten ein Gottesbezug in der Verfassung: bei Griechenland, Irland und Polen. Die Verfassung der Schweiz beginnt sogar mit einer Gottesanrufung: „Im Namen Gottes des Allmächtigen!“ Dagegen wirkt die deutsche Variante fast schon weich gespült…

Letztlich bin ich froh, nochmal recherchiert zu haben. Ich kann nun nachvollziehen, wie der Gottesbezug ins Grundgesetz gelangte.

Allerdings bleiben für mich ein paar Fragen offen: Ist Gott heute noch relevant genug, um im Grundgesetz zu stehen? Sorgt seine Nennung nicht eher für Irritationen? Insbesondere, da heute so viel über Religion gestritten wird. Und falls die Präambel mal geändert wird – was wäre eine passende Alternative?

Lauter Fragen… Vielleicht habt ihr Antworten?

Mit der Blogparade „Was bedeutet mir die Demokratie?“ #DHMDEMOKRATIE holt das Deutsche Historische Museum seinen Demokratie-Schwerpunkt auch ins Netz. Mit diesem Blog wollen wir einen Beitrag dazu leisten. Heute ist die letzte Gelegenheit für euch, sich an der Aktion beteiligen!

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Über uns 
Annalena B. arbeitet bei Gegen Vergessen - Für Demokratie e.V. als Projektkoordinatorin im Bereich Demokratiegeschichte.

3 Kommentare

  1. Tanja Praske

    28. Mai 2019 - 21:51
    Antworten

    Liebe Annalena,

    merci beaucoup für diesen Beitrag zu #DHMDemokratie, der dritte von Euch, was uns freut, da die Gedankengänge sehr vielschichtig sind.
    Ja, manches Mal hilft es fürs Verständnis, sich die Historie von Aussagen, ihre Kontexte anzuschauen. Dein Beitrag passt da ganz hervorragend zu den Gedanken vom Siwiarchiv was Demokratie für Archive bedeutet: „Die demokratische Kontrollfunktion der Archive kommt hier zum Ausdruck. Politisch-demokratisches Handeln ist nur in den Archiven nachvollziehbar.“ http://www.siwiarchiv.de/was-bedeutet-demokratie-fuer-archive/

    Alles Gute!
    Tanja Praske von KULTUR – MUSEUM – TALK

    • Annalena B.

      29. Mai 2019 - 9:22
      Antworten

      Liebe Tanja,

      danke für die Rückmeldung und auch für den Link zum Beitrag von Siwiarchiv! Es ist schön zu sehen, dass sich unter der Frage „Was bedeutet mir Demokratie?“ so viele unterschiedliche Beiträge finden 🙂

      Beste Grüße und ebenfalls alles Gute!

      Annalena

  2. Igor Plahuta

    27. August 2019 - 17:34
    Antworten

    Gerade in der heutigen Zeit, in der wir eine Wertekrise haben, unverständlicherweise nach einer lange Periode der christlichen regierens, finde ich gerade diesen Gottesbezug unheimlich wichtig. Man muss nicht religiös sein, aber wenn wir nur ein Paar der christlichen Gebote befolgen würden, dann hätten wir eine andere Welt. Unser Grundgesetz immer so vorsichtig ständig multikulturell weichwaschen zu wollen, halte ich für schwach. Warum nicht ein Staat, der auf den christlichen Werten basiert, ohne gleich eine Staatskirche auszurufen. Warum nicht? Warum sind wir so ängstlich? Warum nicht Christlichkeit auch als Staat fördern. Gibt es eine abendländische Alternative für zeitlose gesellschaftliche Werte? Oder dann doch lieber eine klare Trennung zwischen einem positionslosen Staat und einer positionslosen Kirche, und damit einer wertelosen Gesellschaft? Wir haben christliche Parteien und eine Gottlose Gesellschaft. 🙂

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