Demokratiegeschichten

100 Jahre politischer Mord: Der Kampf gegen Hetze in Presse und Öffentlichkeit

„Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten vom 29. August 1921 hat der Reichsminister des Innern das Erscheinen folgender Zeitungen auf die Dauer von 14 Tagen verboten: das ‚Deutsche Abendblatt‘ […] Berlin,
das ‚Deutsche Tageblatt‘, Berlin, die ‚Deutsche Zeitung‘ Berlin, das ‚Deutsche Wochenblatt‘, Berlin-Friedenau, das ‚Spandauer Tageblatt‘, Spandau, den ‚Miesbacher Anzeiger‘, Miesbach (Ober-Bayern), den ‚Völkischen Beobachter‘, (Münchner Beobachter) München, die Süddeutsche Zeitung‘, Stuttgart und die ‚Hamburger Warte‘, Hamburg.“


Drei Tage nach dem Mord an Matthias Erzberger reagierte die Reichsregierung – die katholische Zentrumspartei, SPD und Liberale – auf Grundlage der Republikschutzverordnung mit den genannten Zeitungsverboten. Die „Mordpresse“ werde nicht ohne Grund verboten, schrieb die „Freiheit“, die Zeitung der Unabhängigen Sozialdemokraten. So hatte etwa der „Miesbacher Anzeiger“ nicht nur am 5. Juni 1921 ganz unverhohlen in Richtung der demokratischen Parteien gedroht:

„Vielleicht geht einmal dem Volke die Geduld aus, und es wird alle diejenigen, die andauernd das bayerische Volk bei der Entente verkaufen, nach der Art traktieren, wie in Italien die Fascisten dem internationalen Gesindel den Respekt vor der Heiligkeit einer Nation beibringen.“

Gegen die Militarisierung des öffentlichen Raums

Solcher Mordhetze sollte die Republikschutzverordnung entgegentreten. Reichspräsident Friedrich Ebert versuchte außerdem, der Militarisierung in der Öffentlichkeit engere Grenzen zu setzen.

Reichspräsident Friedrich Ebert, 1922/25, Bundesarchiv Bild 146-2004-0097

So verbot er am 30. August 1921 allen ehemaligen Reichswehrangehörigen das „unberechtigte Uniformtragen“. In Berlin untersagte das Polizeipräsidium die Abhaltung der in rechten Kreisen beliebten Sedanfeiern. Wie im Kaiserreich feierten die Nationalisten – unbeirrt vom Ausgang des Ersten Weltkriegs -, den Sieg über Frankreich 1871. Weitere Verbote sollten folgen, wie die „Freiheit“ berichtete:

„Wie eine Nachrichtenstelle von unterrichteter Stelle erfährt, steht schon in den nächsten Tagen ein neues Verbot des Reichswehrministers und Innenministers bevor, das den Angehörigen der Reichswehr und Schutzpolizei ein für allemal jede Beteiligung an nationalistischen Feiern und Versammlungen verbietet und im Falle der Nichtbefolgung dieses Verbotes mit sofortiger Entfernung aus der Reichswehr bzw. Schutzpolizei droht. Auch Musikkapellen der Reichswehr ist es verboten, bei nationalistischen und einen Parteicharakter tragenden Feiern zu spielen. Dieses Verbot, falls es wirklich erlassen werden sollte, ist längst fällig.“

Zur Wirksamkeit der Verordnung

Die entscheidende Frage war jedoch eine andere: Hatte die Regierung in Berlin überhaupt die Macht, solche Republikschutz-Verordnungen durchzusetzen? Der sozialdemokratische „Vorwärts“ stellte ernüchtert fest:

„Die bayerische Regierung trifft nicht die geringsten Anstalten, um die Notverordnung des Reichspräsidenten in Kraft zu setzen, sie hält dagegen ihren eigenen, ausschließlich gegen links wirkenden Ausnahmezustand aufrecht, dessen Beseitigung von Berlin aus dringend nahegelegt worden ist.“

Dagegen protestierten einflussreiche Militärverbände wie der Reichsoffiziersbund, der Nationalverband der Offiziere und der Deutsche Offiziersbund lautstark gegen die Verbote. Dabei beriefen sie sich am 31. August – ausgerechnet! – auf die Freiheit der Presse:

„Im Zusammenhang mit der von uns schärfstens verurteilten Ermordung des Abgeordneten Erzberger geht durch die deutsche Öffentlichkeit eine neue Welle der Verhetzung gegen alles, was früher dem Vaterland als Soldat gedient hat. Wir erheben schärfsten Einspruch gegen dieses staats- und volksgefährliche Treiben. Wir fordern die Regierung auf, gegen alle neuen Unruhen, die neues Unglück über unser Volk bringen, unnachsichtlich und unparteiisch einzuschreiten. Wir sehen in der Unterdrückung der Meinungsfreiheit weiter Kreise unseres Volkes kein geeignetes Mittel, um zu der dringend notwendigen Beruhigung zu kommen und berufen uns in dieser Beziehung auf die eigene Erfahrung der regierenden Kreise.“

Der sozialdemokratische „Vorwärts“ konterte dieses propagandistische Manöver am 6. September, indem er die Republikschutzverordnung und die Einschränkung der Pressefreiheit im Kaiserreich ins richtige Verhältnis zueinander setzte:

„Damals war es verboten, die Wahrheit zu sagen, heute soll es erlaubt sein, die Mehrheit des deutschen Volkes so viel und so gemein zu beschimpfen, als man Lust hat und fertig bringt. Deswegen mußte die Unterdrückung der Presse damals bekämpft werden, heute handelt es sich um den Schutz der anständigen Presse, ganz gleich welcher Richtung, gegen unsaubere und gemeingefährliche Reptile.“

Gefährlicher jedoch als die durchsichtigen Proteste der Offiziersverbände war die Untätigkeit der bayerischen Regierung. So unterlief der „Miesbacher Anzeiger“ das Verbot einfach dadurch, dass er sich umbenannte. Unter dem neuen Namen „Miesbacher Tageblatt“ konnte das berüchtigte Blatt unbehelligt wieder erscheinen.

Deutschlandfunk Kultur sendet in Kooperation mit dem Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung (Potsdam) ab dem 25. August 2021 jeweils mittwochs gegen 19:25 Uhr die Reihe „100 Jahre politischer Mord in Deutschland“.  

Folge 3 zum Nachhören.

Artikel Drucken
Über uns 
Historikerin, Autorin, Kuratorin Mitarbeiterin im Projekt "Gewalt gegen Weimar" am Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam

0 Kommentare

Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert