Demokratiegeschichten

Brokdorf und die Versammlungsfreiheit

Am 8. Oktober 1986, heute vor 40 Jahren, ging das Atomkraftwerk Brokdorf bei Hamburg ans Netz, obwohl das Reaktorunglück von Tschernobyl erst ein halbes Jahr her war. Was dem vorausging und wieso es auch einen
sogenannten Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gibt, das erkläre ich jetzt.

Baubeginn 1976

Erste Planungen reichen bis ins Jahr 1972 zurück, gebaut wurde ab dem 26. Oktober 1976. Dabei wurde der Bauplatz wie eine Festung eingezäunt und mit Stacheldrahtrollen und Wassergräben gesichert. Denn der Widerstand gegen das Atomkraftwerk vor den Toren Hamburgs war massiv, die erste Großdemonstration mit 5.000 Demonstrant:innen fand schon am am 30. Oktober 1976 statt.

„Schlacht um Brokdorf“

Demonstration folgte auf Demonstration und den Atomkraftgegner:innen gelang es, immer mehr Menschen zu mobilisieren. Die schleswig-holsteinische Landesregierung wollte den Atomreaktor trotz des erstarkenden Widerstands auf jeden Fall bauen. Die Stimmung heizte sich immer mehr auf, bis der Konflikt am 28. Februar 1981 im bis dahin größten Polizeieinsatz der Bundesrepublik eskalierte. Trotz eines Demonstrationsverbotes strömten rund 100.000 Menschen nach Brokdorf und standen 10.000 Polizist:innen gegenüber. Militante Gruppen lieferten sich regelrechte Schlachten mit der Polizei, 128 Beamte und Hunderte Demonstrant:innen wurden verletzt.

Juristisches Nachspiel

Der 28. Februar 1981 hatte ein juristisches Nachspiel auf höchster Ebene. Die Demoveranstalter legten noch in der Nacht Beschwerde gegen das Demonstrationsverbot beim Bundesverfassungsgericht ein. Es dauerte vier Jahre, bis das oberste deutsche Gericht am 14. Mai 1985 eine Entscheidung fällte.

 Der Brokdorf-Beschluss

Das Gericht hob die Demonstrationsverbote von Brokdorf im Nachhinein auf und betonte das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Selbst wenn mit Ausschreitungen einer Minderheit zu rechnen sei, so das Gericht, rechtfertige dies nicht ein Verbot der Demonstration. Nur wenn die Veranstalter selbst Gewalt billigen oder dazu aufrufen, könne eine Demonstration vorher verboten werden. Das Gericht erklärte außerdem Spontandemonstrationen aus aktuellem Anlass wie im Fall Brokdorfs für nicht anmeldepflichtig.

Versammlungsfreiheit gestärkt

Der Brokdorf-Beschluss gilt bis heute als grundsätzliche Entscheidung zum Versammlungs- und Demonstrationsrecht und als eine Sternstunde demokratischer Freiheitsrechte. Für die junge Anti-Atom-Bewegung bedeutete er zunächst einen gerichtlichen Erfolg in höchster Instanz.

Trotzdem gebaut

Trotz dieses Erfolges und obwohl die Proteste fortgesetzt wurden, konnten die Atomkraftgegner:innen den Bau des Atomreaktors in Brokdorf nicht verhindern. Am 8. Oktober 1986 ging er ans Netz und produzierte bis zum 1. Januar 2022 Atomstrom.

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