Demokratiegeschichten

In guter Verfassung – die neue Blog-Reihe

In diesem Jahr feiert das Grundgesetz, die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, seinen 75. Geburtstag. Von September 1948 bis Juni 1949 diskutierte der Parlamentarische Rat, ein Gremium aus 61 Männer und vier Frauen, unter welchen Rahmenbedingungen die Deutschen im Westen des besiegten „Dritten Reiches“ zusammenleben sollten. Nach der Katastrophe des Nationalsozialismus, des Zweiten Weltkriegs und der Shoah machte das Grundgesetz Deutschland (wieder) zu einer Demokratie.

Im Zuge der Wiedervereinigung 1990 übernahmen dann auch die sogenannten neuen Bundesländer, die Gebiete der ehemaligen DDR, das Grundgesetz. Damit diente es nicht, wie ursprünglich vorgesehen, als Grundlage für eine noch zu erarbeitende Verfassung, sobald Deutschland wiedervereinigt wäre. Das Grundgesetz galt schlicht weiter – bis heute.

Nicht zwingend demokratisch

Erste Ausgabe des Bundesgesetzblatt I vom 23. Mai 1949 mit dem Text des Grundgesetzes. Quelle: gemeinfrei

Das diesjährige Jubiläum der Verabschiedung des Grundgesetzes am 8. Mai 1949 möchten wir als Anlass nehmen, den Blick auf historische und gegenwärtige Verfassungen zu richten. Denn wohl wenig verdeutlicht die Entwicklung der Demokratie als politisches System so sehr wie die Vielfalt an unterschiedlichen Konstitutionen, die ihren Rahmen bilden.

Verfassungen sind dabei zwar nicht zwingend demokratisch, aber zweifellos eng mit der Idee von Freiheit und Rechtsstaatlichkeit verbunden. So gibt es auch in vielen Autokratien und sogar Diktaturen offiziell Verfassungen. Die Umsetzung der darin festgeschriebenen Regeln und Rechte lässt aber naturgemäß zu wünschen übrig.

Über allen Gesetzen

Eine Verfassung ist im Kern die Sammlung der wichtigsten Gesetze für das Zusammenleben in einer Gesellschaft. Sie legt den organisatorischen Aufbau eines Staates fest und bestimmte, welche Institutionen welche Aufgaben haben. Das deutsche Grundgesetz legt beispielsweise explizit fest, dass Deutschland eine Demokratie, ein Sozialstaat und ein Rechtsstaat sein muss. Verfassungen enthalten außerdem die wichtigsten Rechte und Pflichten, die die Menschen, die in diesem Staat leben, haben.

Damit ist die Verfassung der oberste Gesetzeskorpus eines Landes, alle anderen Gesetze müssen sich ihr unterwerfen und mit ihr vereinbar sein. In Demokratien, in denen das Staatsvolk der Souverän ist, gibt sich das Volk (im besten Fall) selbst die Verfassung. Üblicherweise geschieht dies über Vertreter:innen, die sich in einer verfassungsgebenden Versammlung, etwa dem Parlamentarischen Rat 1948/49 zusammenfinden.

Vorgesehen für die Ewigkeit

Aufgrund ihrer zentralen Rolle für die Stabilität eines (demokratischen) Staates, sind Verfassungen in der Regel sehr viel schwerer änderbar als andere Gesetze. Manche Teile davon sind überhaupt nicht abwandelbar. Artikel 1 und 20 des Grundgesetzes beispielsweise unterliegen der Ewigkeitsklausel und können nicht einmal mit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag geändert oder gar abgeschafft werden.

Der Palast von Westminster, Sitz des Parlaments im Vereinigten Königreich, ein Staat ohne Verfassung. Quelle: Diliff, CC BY-SA 2.5 DEED

Nichtsdestotrotz ist eine Verfassung aber nicht zwingend notwendig, auch nicht für Demokratien. Die Zahl der Staaten, die aktuell kein einzelnes Verfassungsdokument haben ist wiederum recht überschaubar: das Vereinigte Königreich, Israel und Neuseeland.

Konstitutioneller Siegeszug

Als die ersten modernen Verfassungen gelten die der vormals englischen Kolonien in Nordamerika in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Schnell darauf, noch vor Ende des Jahrhunderts, folgten Verfassungen in Frankreich und Polen. Für zahlreiche weitere sind sie bis heute Vorbild und Inspiration.

Mit der neuen Reihe möchten wir auf Demokratiegeschichten.de das Scheinwerferlicht auf dieses zentrale Element der Demokratie und ihrer Geschichte lenken. Wir wollen uns mit ihren historischen Wurzeln und den Herausforderungen auseinandersetzen, denen sich Verfassungen im Laufe ihrer Geschichte stellen mussten.

Die Verkündung der polnischen Verfassung von 1791 (Gemälde von Jan Matejko, 1891). Quelle: Sammlung des Warschauer Königsschlosses, gemeinfrei

Wir wollen zeigen, wie sie Staaten und Menschen beeinflusst haben – und von eben diesen beeinflusst wurden. Ebenso gilt es hervorzuheben, dass Verfassungen eben nicht nur eine Ansammlung dröger Gesetze sind. Sie sind, sofern sie von Bürger:innen mit Leben gefüllt werden, nicht weniger als der Kern der Demokratie.

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Über uns 
Ulli E. arbeitet bei Gegen Vergessen - Für Demokratie e.V. als Projektkoordinator im Bereich Demokratiegeschichte.

4 Kommentare

    • Ulli E.

      13. Februar 2024 - 11:49
      Antworten

      Liebe Irmgard Becker, vielen Dank für Ihren Kommentar und den Hinweis auf die „British Constitution“. In der Tat haben Sie grundsätzlich recht und meine Formulierung „explizite Verfassung“ ist an dieser Stelle nicht ganz eindeutig. In der Regel ist mit „Verfassung“ aber ein einzelnes kodifiziertes Dokument gemeint, welches die grundlegende Ordnung eines Staates festlegt. Das Konvolut an Gesetzen, die sogenannte „British Constitution“ – trotz sprachlicher Ähnlichkeit – erfüllt diese Bedingung so aber nicht. Das englische „constitution“ kann darüber hinaus auch noch mit Begriffen wie „Struktur“, „Aufbau“ oder „Wesen“ übersetzt werden, die hier möglicherweise als bessere Übersetzungen herhalten könnten. Was denken Sie?

  1. Irmgard Becker

    9. April 2024 - 15:21
    Antworten

    Lieber Ulli E., auch der deutsche Begriff Verfassung ist nicht auf die Bedeutung „Verfassungsurkunde“ im Sinn eines Grundgesetzes des Staates beschränkt. In Wikipedia wird Verfassung als „das zentrale Rechtsdokument oder der zentrale Rechtsbestand eines Staates, Gliedstaates oder Staatenverbundes“ definiert (https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassung). Für Deutschland sind die demokratischen Verfassungen ab der Paulskirchenverfassung und die Bundesakte des Deutschen Bundes einzelne Dokumente. Für die Verfassung des Alten Reichs als Rechtsvorgänger des Deutschen Bundes gilt das aber nicht. Diese setzt sich aus mehreren Dokumenten zusammen (z.B. Statutum in favorem principum, Goldene Bulle, Ewiger Landfriede und einigen anderen je nach Definition). Deshalb finde ich es schwierig, in diesem Blog die genannte sehr enge Definition zu verwenden. Darüber hinaus nennt der Duden noch zwei weitere Bedeutungen von Verfassung: https://www.duden.de/rechtschreibung/Verfassung.

    • Ulli E.

      9. April 2024 - 15:53
      Antworten

      Liebe Frau Becker, herzlichen Dank für Ihre Antwort und Ihre ausführlichen Hinweise zum Thema Verfassungen. Ich stimme Ihnen in jedem einzelnen Punkt zu, natürlich gibt es auch im Deutschen verschiedene Bedeutungen von „Verfassung“. Mein vorangegangener Kommentar bezog sich lediglich darauf, wie ich die konkrete Begrifflichkeit „explizite Verfassung“ in meinem Text verstanden wissen wollte. Entschuldigen Sie bitte dieses Missverständnis! Auf Ihren Hinweis hin und um weitere Unklarheiten zu vermeiden, habe ich die entsprechende Stelle im Beitrag nun angepasst. Danke Ihnen!
      Noch ein kleiner Hinweis: Wir wollen uns auf keinen Fall auf diesem Blog und speziell in der Reihe „In guter Verfassung“ auf das enge Verständnis von „Verfassung“ beschränken. So hat sich beispielsweise meine Kollegin Annalena B. bereits mit der von Ihnen angesprochenen British Constitution auseinandergesetzt. Den entsprechenden Beitrag finden sie hier: https://www.demokratiegeschichten.de/god-save-the-king/ Ohne jetzt schon zu viel zu verraten: Es wird noch den einen oder anderen weiteren Beitrag geben, der sich mit (historischen) Verfassungen auseinandersetzt, die nicht in einem einzelnen Dokument festgelegt wurden. Viel Freude beim weiteren Lesen!

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