Demokratiegeschichten

Selbstbestimmt Österreich

Was geschah Heute vor 98 Jahren?

Am 10. Oktober 1920 stimmten die Bürger*innen des österreichischen Bundeslandes Kärnten über den Verbleib in Österreich ab. Dadurch wurde zum ersten Mal auf demokratischem Wege das Selbstbestimmungsrecht der Völker umgesetzt. Letzteres war erst zwei Jahre zuvor Grundlage für den Friedensvorschlag des amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson.

Selbstbestimmungsrecht der Völker – was ist das?

Die Idee des Selbstbestimmungsrechts geht zurück bis zur Aufklärung im 17. Jahrhundert. Vorangetrieben durch Gelehrte wie Immanuel Kant gewann die Mündigkeit (von Individuen) an Bedeutung. Im Ringen um Religionsfreiheit wurde das Selbstbestimmungsrecht auch für Gruppen wichtig. Durch den Gewinn einer politischen Seite führte das Selbstbestimmungsrecht wiederholt zu Konflikten: Die Niederlanden, die USA und die französische Bevölkerung kämpften für ihre (Volks-)Souveränität und gegen ihre früheren Herrscher.

Als ein Kernteil des Völkerrechts garantiert das Selbstbestimmungsrecht der Völker diesen, autonom Beschlüsse zu treffen. Beispielsweise sollen Völker frei über ihre Staats- und Regierungsform sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung entscheiden. Dies schließt auch die Herrschaft durch einen anderen Staat aus. Daher können Völker durch das Selbstbestimmungsrecht entscheiden, sich einem Staat anzuschließen oder sich von diesem loszusagen. Ziel wäre dann zum Beispiel, einen eigenen Nationalstaat zu bilden.

Kärnten nach dem Ersten Weltkrieg

Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs waren Teile Kärntens von Truppen des SHS-Staates besetzt. Der SHS-Staat (später Jugoslawien) bestand aus Slowenen, Kroaten und Serben. Diese forderten Ländereien von Österreich und drangen mit Truppen im November 1918 in Südostkärnten ein.

Nach der Besetzung durch SHS-Truppen entschied sich die Kärntner Landesregierung zum bewaffneten Widerstand. Unterstützung aus der österreichischen Hauptstadt erhielten sie nicht, die Bundesregierung wollte einen Konflikt umgehen. Trotzdem eroberten Kärntner Truppen im Januar 1919 erste Gebiete zurück, diese Ereignisse bezeichnet man heute als Kärntner Abwehrkampf. Mitte Januar schlossen die Parteien einen Waffenstillstand. Der Friedensvertrag von St. Germain sah zudem die Durchführung einer Volksabstimmung vor. Diese wurde – nach weiteren Waffenhandlungen im Frühjahr 1919 – auf den Oktober 1920 festgelegt.

Kärntner Volksabstimmung von 1920

Am 10. Oktober 1920 fand die Kärntner Volksabstimmung statt. Mit 59% der Stimmberechtigten entschied sich die Mehrheit für einen Verbleib bei Österreich. Erstaunlich hoch war der Anteil der Zustimmung für den Verbleib in der slowenischen Bevölkerungsgruppe:  Er lag bei circa 40%. Zurückzuführen ist dies wahrscheinlich auf die kulturelle und wirtschaftliche Verbundenheit der Kärntner Slowenen zu Österreich. Außerdem versprach die Kärntner Landesregierung vor der Abstimmung, die Sprache und Kultur der Slowenen zu schützen.

Die Kärntner Volksabstimmung ist auch heute noch ein aktuelles politisches Thema. Denn vor der Abstimmung versprach die Kärntner Landesregierung der Volksgruppe der Slowenen die Wahrung ihrer Sprache und kulturellen Eigenheiten. Doch auch viele Jahrzehnte später war die Zweisprachigkeit bei den Ortstafeln nicht geklärt und sorgte immer wieder für Ärger. Erst 2011 gab es eine finale Lösung in Sachen Zweisprachigkeit.

Was bedeutet das für heute?

Der 10. Oktober gilt jedes Jahr als Feiertag im Bundesland Kärnten. Aber es ist kein echter Feiertag, denn Schulen und Ämter sind zwar geschlossen. Ansonsten ist es aber oft ein normaler Arbeitstag. Heute erinnern viele Gemeinden Kärntens durch Straßenbenennungen und Feiern am Jahrestag an die Volksabstimmung von 1920.

Auch aus politischen Gründen ist die Volksabstimmung heute noch ein Thema. Trotz der Versprechungen der Landesregierung wurde fast 40 Jahre lang im sogenannten Ortstafelstreit um die Zweisprachigkeit gestritten. Erst 2011 löste sich der Streit, in 164 Gemeinden wurden seitdem zweisprachige Ortseingangsschilder aufgestellt.

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Über uns 
Annalena B. arbeitet bei Gegen Vergessen - Für Demokratie e.V. als Projektkoordinatorin im Bereich Demokratiegeschichte.

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