Demokratiegeschichten

„Wir, das Volk …“ – die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika II

Teil I dieses Beitrags ist hier zu finden.

Rollenklärung – Wer macht was?

Die US-Verfassung legt fest, dass das amerikanische Volk den Präsidenten (Exekutive) über sogenannte Wahlmänner wählt. Im Grund bekannt, aber stets wiederholungsbedürftig: Als die Verfassung Ende des 18. Jahrhunderts in Kraft trat, gehörten Frauen, Native Americans, Sklav:innen und arme Weiße wie selbstverständlich nicht zum „Volk“.
Der US-Präsident ist Oberbefehlshaber der Armee und ernennt die Regierung sowie die Richter:innen des Obersten Gerichtshofs.

Der US-Kongress (Legislative) besteht aus zwei Kammern: Senat und Repräsentantenhaus. Im Senat sind alle Bundesstaaten gleichwertig mit zwei Senator:innen vertreten. Im Repräsentantenhaus wiederum haben sie je nach Bevölkerungszahl unterschiedlich viele Sitze. Die beiden Kammern beschließen Gesetze zusammen und kontrollieren den Präsidenten, etwa über die Freigabe oder die Verweigerung des Haushalts.

Die Richter:innen des Obersten Gerichtshof (Judikative) sind auf Lebenszeit ernannt. Sie kontrollieren die Gesetzgebung des Kongresses, indem sie ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen. Da die Urteile als gültige Interpretation der Verfassung gelten, hat der Oberste Gerichtshof erheblichen Einfluss darauf, unter welchen Gesetzen die US-Amerikaner:innen leben. Damit wirken sie maßgeblich darauf ein, in welche Richtung sich die Gesellschaft im Großen und Ganzen bewegt.

Nur eine Handvoll Ergänzungen

Ursprünglich bestand die US-Verfassung nur aus sieben Artikeln. Diese wurden recht bald um 10 Zusatzartikel (amendments), die Bill of Rights, ergänzt. In den folgenden Jahrzehnten kamen dann 17 weitere Zusatzartikel hinzu. In mehr als 200 Jahren gab es nur 18 konkrete Verfassungsänderungen.

So sind es vor allem Grundsatzurteile des Obersten Gerichtshof, die den Inhalt der Verfassung an sich verändernde gesellschaftliche Umstände anpassen, weniger tatsächliche Erweiterungen des ursprünglichen Textes. Die Interpretation desselben ändert sich durchgängig, nicht zwingend die Verfassung selbst.

Nichtsdestotrotz sind in den Vereinigten Staaten Verfassungsänderungen möglich, wenn drei Viertel aller Bundesstaaten einen Änderungsvorschlag ratifizieren. Die Ergänzungen werden dann an den aktuellen Text hinten angehängt, eben in Form der Zusatzartikel. Der bestehende Text ändert sich nicht. Damit ist die US-Verfassung anpassungsfähig, ohne von übereilten Entscheidungen gefährdet zu sein.

Die Bill of Rights, die ersten zehn Zusatzartikel der US-Verfassung. Quelle: wolpertinger, gemeinfrei

Von der Zeit überholt

Einer der prominentesten Zusatzartikel, der aus der Sicht vieler anderer Ländern wohl einer der ungewöhnlichsten, ist der zweite:

„Da eine gut ausgebildete Miliz für die Sicherheit eines freien Staates erforderlich ist, darf das Recht des Volkes, Waffen zu besitzen und zu tragen, nicht beeinträchtigt werden.“

2. Zusatzartikel der US-Verfassung

Er ist ein Paradebeispiel für ein historisches Gesetz, das zum Zeitpunkt seiner Verabschiedung vollkommen logisch und gar notwendig war – ein junger Staat, geboren aus der Revolution gegen einen als tyrannisch angesehenen König, der seine Unabhängigkeit mit allen Mitteln zu verteidigen plant –, aber über die Jahrzehnte hinweg zunehmend veraltet erscheint. Der Second Amendment und damit zusammenhängend die Frage, wie viel Waffenkontrolle nötig und mit der Verfassung vereinbar ist, sind zentrale Streitpunkt der US-amerikanischen Gesellschaft.

Geschichte in Zusatzartikeln

Trotz der überschaubaren Zahl an tatsächlichen Verfassungsänderungen finden sich viele der grundlegenden Ereignisse und Entwicklungen, die die Geschichte der USA prägten, in den Zusatzartikeln wieder. Hier ein paar Beispiele:

Erst der 13. Zusatzartikel befreite versklavte Schwarze in den USA wie diese Arbeiter:innen auf einer Baumwollplantage (um 1850). Quelle: gemeinfrei

Der letzte Zusatzartikel, der als 27. seinen Weg in die Verfassung fand (Beschlüsse des Kongresses über die Erhöhung der Abgeordnetendiäten), wurde 1992 von Alabama ratifiziert. Erst damit erhielt er die notwendige Staatenmehrheit. Ursprünglich war er als einer der ersten zwölf Zusatzartikel geplant gewesen und benötigte damit knapp 200 Jahre, bis er es in die Verfassung schaffte.

Lehrmeister des Lebens?

Seit 1789 lagen dem Kongress über 10.000 Verfassungsänderungsvorschläge vor, von denen aber die meisten nicht einmal die Ausschussphase überstanden. Aktuell warten vier Änderungen darauf, angenommen zu werden. Da sie noch nicht genügend Bundesstaaten ratifiziert haben, es aber bei den älteren Vorschlägen keine zeitlichen Beschränkungen gab, wann diese dies tun müssen, hängen diese Vorschlage schlicht in der Luft.

Verfassungen sind, trotz ihres historisch gewachsen Seins, in erster Linie Dokumente der Gegenwart. Sie sollen das Leben und Miteinander der Menschen im Hier und Jetzt regeln, entsprechend ist auch die Geschichte der Verfassung der Vereinigten Staaten noch nicht vorbei.

Man darf den Wert der Vergangenheit dabei zwar nicht unter den Tisch fallen lassen. Aber sich bei jeder Herausforderung der Gegenwart zu fragen „Was würden die Väter der Verfassung tun?“, ist im Zweifel einfach nicht die angemessene Herangehensweise an Probleme, die sich Menschen vor zweihundert Jahren schlicht nicht vorstellen konnten.

Dieser Beitrag ist Teil der Blog-Reihe „In guter Verfassung“. Mit ihr möchten wir verschiedene gegenwärtige und historische Verfassungen vorstellen und dabei zeigen, wie sie Staaten und Menschen beeinflusst haben – und von diesen beeinflusst wurden.

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Über uns 
Ulli E. arbeitet bei Gegen Vergessen - Für Demokratie e.V. als Projektkoordinator im Bereich Demokratiegeschichte.

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