Demokratiegeschichten

18. Mai 1848: Eröffnung der Frankfurter Nationalversammlung

Im März 1848 herrscht in Europa Revolution! Auch in vielen deutschen Staaten begehren die Bürger*innen auf gegen Überwachung und Kontrolle durch die Obrigkeit. Infolgedessen fliehen viele Fürsten oder machen Zugeständnisse. Ende März entscheidet ein Vorparlament, deutschlandweite Wahlen durchzuführen. Am 18. Mai 1848 wird dann in der Frankfurter Paulskirche die erste deutsche Nationalversammlung eröffnet. Oberstes Ziel der rund 600 Abgeordneten ist es, eine Verfassung für einen deutschen Einheitsstaats zu erarbeiten.

Zudem ist eine herausragende Leistung dieses Parlaments ist die Verabschiedung des Reichsgesetz betreffend die Grundrechte des deutschen Volkes. Damit werden in Deutschland Menschen- und Bürgerrechte erstmals gesetzlich festgeschrieben. Dieser Grundrechtskatalog wird später ein maßgebliches Vorbild für Weimarer Verfassung und Grundgesetz. Am 27. März 1849 verabschiedet das Frankfurter Parlament schließlich die langersehnte Reichsverfassung. Sie sieht einen föderalen Einheitsstaat vor, dessen Staatsoberhaupt ein erblicher Kaiser sein soll.

Als dann aber der preußische König das ihm angetragene Amt des Kaisers der Deutschen ablehnt – er versteht sich selbst als Monarch von Gottes Gnaden – sind die Bemühungen der Frankfurter Nationalversammlung gescheitert. Sie löst sich deshalb Ende Mai selbst auf. Auch ein Rumpfparlament, das sich nach Stuttgart zurückzieht, überdauert nur wenig länger. Damit endet in Deutschland die Revolution von 1848/49.

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Ulli E. arbeitet bei Gegen Vergessen - Für Demokratie e.V. als Projektkoordinator im Bereich Demokratiegeschichte.

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