Demokratiegeschichten

Die Ewigkeitsklausel

Wie schützt sich die Demokratie vor ihren Feinden?

Ist unsere Demokratie resilient? Kann sich unsere Verfassung selbst dann schützen, wenn ausgerechnet jene an die Macht gewählt werden, die sie abschaffen wollen? In dieser Reihe fragen wir, welche Schutzmechanismen das Grundgesetz bereithält. Wir schauen auf historische Beispiele und darauf, was eine widerstandsfähige Demokratie ausmacht.

In Ewigkeit

Heute schauen wir auf etwas, was erst einmal sehr religiös anmutet: Die Ewigkeitsklausel. Was steckt dahinter und wo finden wir sie?

Art. 79 Abs. 3 GG

Das klingt nun schon nüchterner: Die sogenannte Ewigkeitsklausel steht im Grundgesetz, in Artikel 79 Absatz 3. Dort heißt es:


Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Änderung unzulässig

Von Ewigkeit steht hier erst einmal nichts, und dennoch: In der Juristensprache heißt Änderung unzulässig genau das: es darf nie geändert werden, in alle Ewigkeit nicht.

Rechtsgrundsätze

Aber darf damit das ganze Grundgesetz nie geändert werden? Nein, sondern die Ewigkeitsklausel gilt für fundamentale Rechtsgrundsätze, die in diesem Abschnitt genannt werden.

Das Bundesstaatsprinzip

Der erste genannte Rechtsgrundsatz ist das Bundesstaatsprinzip, also die Aufteilung des Staatsgebiets in Bundesländer, die bei der Gesetzgebung mitwirken. Bund und Länder haben jeweils eigene Zuständigkeiten, die genau geregelt sind. Dieses föderale Prinzip schränkt die Gewalt der Bundesregierung ein.

Die Menschenwürde

Als nächstes wird Artikel 1 des Grundgesetzes als nicht änderbar hervorgehoben. Er legt die Menschenwürde als unantastbares Rechtsgut fest.

Artikel 20

Dann wird der Artikel 20 in die Ewigkeitsklausel aufgenommen, der gleich mehrere Rechtsgrundsätze umfasst. Im Absatz 1 des Artikels 20 werden das Demokratie- und das Sozialstaatsprinzip genannt. Im zweiten Abschnitt wird festgelegt, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht und die Bundesrepublik als repräsentative Demokratie verfasst ist. Absatz 3 regelt die Bindung der Staatsorgane an Recht und Gesetz, hier wird die Bundesrepublik als Rechtsstaat definiert.

Antwort auf den Nationalsozialismus

Die Idee, diese Rechtsgrundsätze und damit das Fundament der Bundesrepublik besonders zu schützen und für ewig gültig zu erklären, ist eine direkte Antwort der Mütter und Väter des Grundgesetzes auf den Nationalsozialismus. Denn dieser gelangte 1933 an die Macht, weil er innerhalb kürzester Zeit zentrale Prinzipien wie Föderalismus, Rechtsstaat und parlamentarische Demokratie außer Kraft setzen konnte. Dadurch konnte sich ein Terrorregime etablieren, dass die Würde des Menschen in einer Weise mit Füßen trat wie noch nie zuvor.

Nie wieder!

Dies, da waren sich die Verfasser:innen des Grundgesetzes einig, sollte im neuen Staat Bundesrepublik niemals möglich sein. Deshalb schützten sie grundlegende Staatsprinzipien mit der Ewigkeitsklausel. Sie macht unsere Demokratie resilient und widerstandsfähig gegen Demokratiefeinde – heute bis in alle Ewigkeit. In der Kirche würde man jetzt „Amen“ dazu sagen.

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Über uns 
Dennis R. arbeitet bei Gegen Vergessen - Für Demokratie e.V.

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