Demokratiegeschichten

Im Namen des Volkes

Einigen Berliner:innen dürfte es auf ihren Wahlbenachrichtigungen aufgefallen sein. Andere Bürger:innen haben es vielleicht in der Zeitung gelesen oder im Radio gehört: Es werden Schöff:innen gesucht.

Der Blick der Schöff:innen

Schöff:innen sind ehrenamtliche Richter:innen. Im Gegensatz zu hauptamtlichen Richter:innen brauchen sie keine juristische Ausbildung.

Tatsächlich liegt in dieser Laientätigkeit der Wert der Schöff:innen: Sie bringen andere Lebens- und Berufserfahrungen mit, sodass auch nicht-juristische Perspektiven in das Urteil einfließen.
Schöff:innen dürfen ebenfalls Fragen während des Prozesses stellen. Bei der Beratung des Strafmaßes zählt ihre Stimme ebenso viel wie die der hauptamtlichen Richter:innen.

Emanzipation der Gerichte

Das Schöffenamt, wie es heute besteht, tauchte zum ersten Mal in der politischen Aufklärung auf. So sahen u.a. die Forderungen von 1848 vor, dass Nichtjuristen an der Rechtsprechung beteiligt sein sollten. So wollte man den Einfluss der Obrigkeit mindern. Erst seit 1924 findet sich diese Forderung auch in der deutschen Verfassung wieder.

Voraussetzungen

Um das Schöffenamt ausfüllen zu können, muss man über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen und in der Gemeinde wohnen, in der man dem Amt nachgeht. Außerdem muss man bei Beginn der Amtsperiode zwischen 25 und 70 Jahre alt sein. Eine frühere Verurteilung ist ein Ausschlusskriterium für das Amt.

Wer Interesse am Schöffenamt hat, kann sich auf folgenden Seiten näher informieren: 
Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V.
Schoeffenwahl2023

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Über uns 
Annalena B. arbeitet bei Gegen Vergessen - Für Demokratie e.V. als Projektkoordinatorin im Bereich Demokratiegeschichte.

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