Demokratiegeschichten

Die Scheinwahl im März 1933

Friedlich sieht es aus auf dem Bild aus Berlin. Es zeit eine Wählerschlange vor einem Wahllokal (Eckkneipe Ernst Rohde) zu den Reichstagswahlen am 5.3.1933. Weiterhin sehen wir einen Polizisten mit geschultertem Gewehr und einen Nationalsozialisten mit Wahlplakat.

Bundesarchiv, Bild Bild 102-02970: Ein Wahllokal in Berlin.

Doch der Schein trügt: Von freien Wahlen kann im März 1933 keine Rede mehr sein. Politiker:innen der KPD saßen in „Schutzhaft“ im Gefängnis und auch Sozialdemokrat:innen waren zunehmend auf der Flucht. Der Parteivorstand der SPD war bereits nach Prag emigriert. Einen Wahlkampf zu führen ist für sie fast unmöglich.

Schikanierung der Gegner:innen und massiver Wahlkampf und Propaganda helfen der NSDAP zum Wahlsieg. 43,9 Prozent bedeuten zwar keine absolute Mehrheit, aber mit der DNVP zusammen reicht es.

Wenige Wochen später endet die Weimarer Demokratie. Der Großteil der Abgeordneten stimmt dem sogenannten Ermächtigungsgesetz zu. Damit entmachtet das Parlament sich selbst. Einzig die Sozialdemokrat:innen stimmen geschlossen dagegen, die KPD-Mitglieder sind gefangen oder geflohen, ihre Stimmen annuliert.

Bei den nächsten Wahlen im November 1933 sind keine Parteien außer der NSDAP mehr zugelassen. „Abgestimmt“ wird über eine Einheitsliste.

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Annalena B. arbeitet bei Gegen Vergessen - Für Demokratie e.V. als Projektkoordinatorin im Bereich Demokratiegeschichte.

2 Kommentare

  1. Thomas Wasmer

    11. März 2022 - 9:21
    Antworten

    Der „Nationalsozialist“ ist ein ein SA – Mann, also ein Mitglied einer skrupellosen Terroristenbande, damals im ganzen Reich bekannt und gefürchtet, schon die bloße Anwesenheit eines SA Mitgliedes war eine massive Bedrohung für die demokratisch gesinnte Wählerschaft, die wusste, dass sie schon auf Listen erfasst worden war von den Nazischergen.
    Ein nur scheinbar friedliches Bild also, bis heute immer wieder gleichartig zu sehen auf der ganzen Welt…

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